Hochwasser in Bayern: Soforthilfen für Privathaushalte und Unternehmen
Seit dem 31. Mai 2024 sind zahlreiche Gemeinden in Bayern vom Hochwasser betroffen. Die langanhaltenden Regenfälle haben zu schwerwiegenden Überflutungen geführt und erhebliche Schäden verursacht. Die Bayerische Staatsregierung hat daher ein Soforthilfepaket mit einem ersten Finanzrahmen von bis zu 100 Millionen Euro beschlossen.
Soforthilfen für Privathaushalte
Für Privathaushalte im Freistaat gibt es folgende Soforthilfen vom Finanzministerium:
- Bis zu 5.000 Euro „Haushalt/Hausrat“ pro Haushalt (bei Versicherbarkeit 50% Abschlag)
- Bis zu 10.000 Euro „Ölschäden an Gebäuden“ pro Wohngebäude (bei Versicherbarkeit 50% Abschlag)
Die Auszahlung dieser Hilfen erfolgt auf Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
Soforthilfen für Unternehmen und Landwirtschaft
Auch Unternehmen, Freiberufler sowie Land- und Forstwirtschaftsbetriebe können Soforthilfen beantragen:
Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten:
- Bis zu 200.000 Euro je Betrieb für Schäden an Betriebs- und Infrastruktureinrichtungen
- Nicht versicherbare Schäden: 50% der Kosten
- Versicherte Schäden: 25% der Kosten
- Anträge bei der zuständigen Bezirksregierung
Landwirtschaftliche Betriebe und Fischerei:
- Bis zu 50% des Gesamtschadens, maximal 50.000 Euro bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro, sofern der Schaden nicht versicherbar ist.
- Versicherbare Schäden: 25% Ausgleich
- Anträge bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Existenzsichernde Hilfen aus Härtefonds
Privatpersonen, Gewerbetreibende und Unternehmen, die durch das Hochwasser in eine existenzielle Notlage geraten sind, erhalten bei drohender Existenzgefährdung je nach finanzieller Leistungsfähigkeit Zuschüsse aus dem Härtefonds in Höhe von bis zu 100 % des Schadens.
Steuererleichterungen und Kommunalhilfen
Zudem sind für alle Hochwassergeschädigten steuerliche Erleichterungen vorgesehen. Kommunen, deren Einrichtungen beschädigt wurden, können Förderungen nach dem Finanzausgleichsgesetz beantragen.
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