Schadensersatzforderungen wegen Nutzung von Google-Fonts
Sie verwenden Google-Fonts auf Ihrer Website? Dann könnten Sie bald eine Abmahnung erhalten, in der Ihnen ein Datenschutzverstoß durch die dynamische Einbindung von Google-Fonts vorgeworfen und Schadensersatz gefordert wird. Nach einer Entscheidung des Landgerichts München vom Januar 2022 ist dies ohne Einwilligung der Besucher rechtswidrig.
Rechtswidrige Nutzung von Google-Fonts
In dem Urteil wurde dem Kläger ein Schadensersatz in Höhe von 100 Euro zugesprochen, da beim Aufruf der Webseite des Beklagten seine IP-Adresse über die eingebundenen Google-Fonts an das US-Unternehmen übermittelt wurde. Bei dynamischen IP-Adressen handele es sich um personenbezogene Daten, da es dem Webseitenbetreiber über eine zuständige Behörde und den Internetprovider abstrakt möglich sei, die betroffene Person zu identifizieren, hieß es in dem Urteil.
Bei den Schreiben handelt es sich in der Regel nicht um klassische wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, sondern um Schadensersatzforderungen von Privatpersonen oder Abmahnkanzleien. Auf solche Schreiben sollte grundsätzlich nicht ungeprüft reagiert oder gezahlt werden, sondern Betroffene sollten anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Wir empfehlen Unternehmen zu prüfen, ob Google-Fonts dynamisch in die eigene Website eingebunden sind, z. B. mit dem Google-Fonts-Checker von 54gradsoftware.de. Wer dynamische Google-Fonts nutzt, sollte diese lokal speichern und von dort aus in die eigene Website einbinden. Alternativ können Unternehmen über ihr Cookie-Banner die Einwilligung der Website-Besucher einholen. Dazu müssen die Unternehmen dann ihre Datenschutzerklärungen um entsprechende Informationen zur Verwendung der Google-Fonts ergänzen.
Möglicherweise sind aber nicht nur Google-Fonts betroffen, sondern auch alle anderen Inhalte von US-Diensten, die extern in Webseiten eingebunden werden. Um einer möglichen Klage zu entgehen, müssen Webseiten die Inhalte wie Schriften, Skripte oder Bilder selbst hosten oder alternativ die Einwilligung zur Weitergabe der IP-Adresse über ein Cookie-Banner einholen.
Sie haben Fragen zum Datenschutz in Ihrem Unternehmen? Unsere Unternehmensberater und zertifizierten Datenschutzbeauftragten stehen Ihnen zur Seite. Schreiben Sie uns per Kontaktformular oder an datenschutz-ub@ecovis.com.
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Ansprechpartner
Hendrik Fülle
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