Förderprogramm für gewerbliche, nicht-öffentliche Schnellladeinfrastruktur
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Förderprogramm für gewerbliche, nicht-öffentliche Schnellladeinfrastruktur

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Seit dem 3. Juni 2024 können Unternehmen wieder Anträge auf Förderung von gewerblicher, nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur stellen. Das Programm richtet sich an ein breites Spektrum gewerblicher Flottennutzer, darunter Transport- und Logistikunternehmen, Handwerksbetriebe, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 150 Millionen Euro zur Verfügung.

Details zur Förderung

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Förderfähig sind Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung, Netzanschluss und die Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse, einschließlich Tiefbau.

Antragsberechtigung und Förderkonditionen

Jedes antragstellende Unternehmen kann genau einen Antrag stellen. Bei verbundenen Unternehmen dürfen die Anträge insgesamt einen Förderbetrag von 30 Millionen Euro nicht überschreiten. Die Zuwendung ist pro Antrag auf 5 Millionen Euro begrenzt und erfolgt als Anteilsfinanzierung:

  • Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beträgt die Förderquote bis zu 40 %.
  • Für Großunternehmen beträgt die Förderquote bis zu 20 %.

Förderhöchstbeträge je Ladepunkt

Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind abhängig von der DC-Ladeleistung des Ladepunktes begrenzt:

  • Ladeleistung von 50 bis 149 kW: KMU erhalten maximal 14.000 €, Großunternehmen 7.000 € pro Ladepunkt.
  • Ladeleistung von mehr als 150 kW: KMU erhalten maximal 30.000 €, Großunternehmen 15.000 € pro Ladepunkt.

Bedingungen und Einschränkungen

Die Auftragsvergabe darf erst nach der Bewilligung des gestellten Antrages erfolgen. Nicht förderfähig sind Ausgaben für Planungsleistungen Dritter sowie Leasingraten oder Mietausgaben für Ladeinfrastruktur. Die Ladepunkte müssen in Deutschland errichtet und mindestens zwei Jahre im Eigentum des antragstellenden Unternehmens verbleiben.

Zudem muss der für den Ladevorgang erforderliche Strom aus erneuerbaren Energien stammen. Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist nicht zulässig. Die Beschaffung und Installation der Ladepunkte muss innerhalb von 18 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheides abgeschlossen sein.

Antragstellung

Das Antragsportal ist seit dem 03.06.2024 wieder geöffnet. Anträge können über den Projektträger Jülich eingereicht werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl und Beantragung der passenden Förderprogramme. Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.

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Ansprechpartner

Andreas Steinberger
Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing
Tel.: +49 8731-7596-0

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