Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Einwanderung von Fachkräften wird erleichtert
Der Bundestag hat am 23. Juni 2023 ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, um dem anhaltenden Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen. Dazu gehören Anreize für qualifizierte Zuwanderer, Perspektiven für abgelehnte Asylbewerber und die Stärkung von Aus- und Weiterbildung. Andreas Bachmeier kennt die Details.
Neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung hochqualifizierte Akademiker sowie Fachkräfte aus Bereichen wie Handwerk und Pflege, in denen ein großer Mangel herrscht, ins Land holen. Das Gesetz soll bürokratische Hürden abbauen, um Fachkräften eine schnelle Einreise und einen erfolgreichen Start in Deutschland zu ermöglichen. Künftig sollen drei Personengruppen von Zuwanderungserleichterungen profitieren:
- Fachkräfte und Hochschulabsolventen: Fachkräfte mit einem in Deutschland anerkannten Abschluss und einem gültigen Arbeitsvertrag, die den Beschäftigungsbedingungen inländischer Arbeitnehmer gleichwertig ist, sollen künftig jede qualifizierte Tätigkeit ausüben können. Das bedeutet zum Beispiel, dass ein Mechaniker auch als Logistiker eingesetzt werden kann. Außerdem entfällt die so genannte Vorrangprüfung, die bisher deutsche Arbeitnehmer schützen sollte.
- Berufserfahrene Fachkräfte: Fachkräfte mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung und einem im Herkunftsland anerkannten Berufsabschluss sollen als Arbeitskräfte nach Deutschland einwandern können. Der Berufsabschluss muss nicht mehr zwingend als gleichwertig in Deutschland anerkannt sein. Die Prüfung der Sprachkenntnisse obliegt dem Arbeitgeber.
- Personen mit „Potenzial“: Personen, die bei der Einreise noch keinen Arbeitsvertrag besitzen, sollen sich um eine so genannte „Chancenkarte“ bewerben können, die auf einem Punktesystem basiert. Auswahlkriterien sind Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Bezug zu Deutschland, Alter und mitziehende Lebens- oder Ehepartner.
- „Spurwechsel“ für Asylsuchende: Darüber hinaus sollen Asylbewerber auch nach Ablehnung ihres Asylantrags die Möglichkeit erhalten, in Deutschland zu bleiben. Voraussetzung ist eine berufliche Qualifikation und ein Arbeitsplatz. Diese Möglichkeit wird als „Spurwechsel“ bezeichnet, weil die Menschen damit vom Asylweg auf den Weg der Arbeitsmigration wechseln.
Darüber hinaus sollen Arbeitgeber mit einer Vollmacht der Fachkraft ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einleiten können, um die Dauer des Verwaltungsverfahrens bis zur Erteilung des Visums deutlich verkürzen soll. Weitere Informationen hier: www.make-it-in-germany.com/fachkraefteeinwanderungsgesetz
Durch diese Maßnahmen könne die Zuwanderung um 60.000 Fachkräfte pro Jahr gesteigert werden, heißt es im Gesetzentwurf. Nach einer Analyse der Bundesagentur für Arbeit fehlen in jedem sechsten Beruf Fachkräfte. Im vergangenen Jahr gab es in 200 von rund 1.200 ausgewerteten Berufen Engpässe. Besonders betroffen sind Pflegeberufe, Berufskraftfahrer, Medizinische Fachangestellte, Bauberufe, Erzieher, Kfz-Techniker und IT-Berufe.
Stärkung der Aus- und Weiterbildung
Parallel zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde ein Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung verabschiedet. Das Weiterbildungsgesetz erweitert und ergänzt die bestehenden Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Ab dem 1. Dezember 2023 wird soll demnach ein Qualifizierungsgeld und ab dem 1. April 2024 eine Ausbildungsgarantie eingeführt werden. Darüber hinaus werden ab dem 1. Juni 2023 die Erstattungsmöglichkeiten bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit verlängert.
Wie geht es weiter?
Nach der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag am 23. Juni 2023 ist die abschließende Beratung im Bundestag für den 7. Juli 2023 vorgesehen. Einige Regelungen des Gesetzes werden bereits im November 2023 in Kraft treten, andere erst später. Diese gestaffelte Umsetzung soll sicherstellen, dass die betroffenen Behörden ausreichend Zeit haben, die Maßnahmen umzusetzen.
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