Geldwäschebekämpfung: EU führt Bargeldobergrenze von 10.000 Euro ein
Die Europäische Union hat eine vorläufige Einigung zur Verschärfung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erzielt. Der Rat und das Europäische Parlament haben sich auf ein umfassendes neues Regelwerk geeinigt, das unter anderem eine Bargeldobergrenze einführt. Alexander Waschinger fasst im Folgenden die wichtigsten Punkte der Einigung zusammen.
Erweiterung der Verpflichteten
Eine wesentliche Änderung der neuen Vorschriften ist die Erweiterung der Liste der „Verpflichteten“. Neben Finanzinstituten, Banken, Immobilienagenturen und Casinos müssen nun auch Akteure im Kryptobereich strengere Sorgfaltspflichten gegenüber ihren Kunden erfüllen. Dies gilt bereits für Transaktionen ab 1.000 Euro. Ferner werden in Zukunft auch Luxusgüterhändler sowie Profifußballvereine und -agenturen betroffen sein.
Neue Bargeldobergrenze von 10.000 Euro
Zudem wurde eine Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen festgelegt. Die Mitgliedstaaten können jedoch auch eine niedrigere Obergrenze festlegen. Die verpflichteten Institute müssen zudem die Identität von Personen überprüfen, die Bartransaktionen zwischen 3.000 und 10.000 Euro tätigen.
Drittländer mit hohem Risiko
Auch bei Geschäftsbeziehungen mit Drittländern, die ein hohes Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung aufweisen, sind verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden. Die Europäische Kommission wird eine Risikoanalyse durchführen, um die betroffenen Länder zu identifizieren.
Mehr Transparenz über wirtschaftliches Eigentum
Die EU stellt zudem Richtlinien auf, wie die hinter einer juristischen Person (z.B. GmbH) stehenden wirtschaftlich Berechtigten identifiziert werden können und sollen. Sie führt dazu den Grundsatz ein, dass wirtschaftliches Eigentum auf zwei Säulen beruht, nämlich Eigentum und Kontrolle. Beides muss in Zukunft geprüft werden, um eindeutig feststellen zu können, wer der wirtschaftlich Berechtigte ist.
Aufsichtsbehörden und Risikobewertung
Jeder EU-Mitgliedstaat soll verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass die Verpflichteten einer angemessenen Aufsicht unterliegen. Die Aufsichtsbehörden müssen Verdachtsfälle an zentrale Meldestellen melden.
Nächste Schritte
Die Vereinbarung wird nun den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zur Billigung vorgelegt. Nach der Billigung werden sie formell angenommen, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und in Kraft treten.
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