Erinnerung: Forderungen aus dem Jahr 2019 verjähren zum Jahresende
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Erinnerung: Forderungen aus dem Jahr 2019 verjähren zum Jahresende

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Zum 31. Dezember 2022 droht die Verjährung von Forderungen aus dem Jahr 2019. Unternehmen sollten daher prüfen, ob sie im Jahr 2019 Leistungen an Kunden erbracht haben, die noch nicht gezahlt haben und wenn ja, zeitnah entsprechende Maßnahmen einleiten.

Verjährungsfristen von Forderungen

In § 194 ff. BGB ist die Verjährung von Zahlungsansprüchen des täglichen Geschäftsverkehrs geregelt. Die Verjährungsfristen für Forderungen betragen demnach 3 Jahre und beziehen sich auf den Schluss eines Kalenderjahres. Sprich, mit Ablauf des 31.12.2022 verjähren Rechnungen aus dem Jahr 2019. Ab diesem Zeitpunkt können Schuldner sich auf die Verjährung berufen und die Zahlung verweigern.

Wichtig: Mahnungen können die Verjährung nicht verhindern. Zahlt der Kunde jedoch eine Abschlagszahlung, Zinszahlung oder eine Sicherheitsleistung, wird die Verjährung unterbrochen (§ 212 BGB). Ab dem Tag der Zahlung läuft die Verjährung dann erneut 3 Jahre (§ 212 BGB).

Gerichtliches Mahnverfahren einleiten

Der schnellste Weg, um noch kurz vor Jahresende die Verjährung zu verhindern, ist ein gerichtliches Mahnverfahren (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB). „Wichtig hierbei ist, dass der Mahnbescheid keine Fehler oder Lücken aufweisen darf“, warnt Waschinger. Die Zustellung eines Mahnbescheids hemmt die Verjährung nicht, wenn eine genaue Aufschlüsselung der Einzelforderungen fehlt und die Individualisierung erst nach Ablauf der Verjährungsfrist im anschließenden Streitverfahren nachgeholt wird.

Hinweis: Können die Forderungen nicht mehr eingebracht werden, kann der bilanzierende Unternehmer (Soll-Versteuerer bei der Umsatzsteuer) die bereits in Rechnung gestellte und an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer berichtigen bzw. zurückfordern.

Sie haben Fragen zur Verjährungsfrist? Schreiben Sie uns per Kontaktformular.

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Ansprechpartner

Alexander Waschinger
Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing
Tel.: +49 8731-7596-0

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