Energiekostendämpfungsprogramm: Zuschuss erweitert
Mit der Richtlinienänderung vom 15. Dezember 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) noch einmal erweitert.
Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, können beim BAFA einen Zuschuss für den Bezug von Wärme und Kälte, die direkt aus Erdgas und Strom erzeugt wurden, für die Monate November und Dezember 2022 einen Ausgleich der Mehrkosten beantragen. Der Zuschuss ist bei einer Höhe von 50 Millionen Euro je Unternehmen gedeckelt. Für diese Kostensteigerungen können Unternehmen bis zum 28. Februar 2023 Förderanträge für diese beiden Monate stellen oder bereits bestehende Anträge erweitern.
Derzeit werden die technischen Voraussetzungen für das Antragsverfahren geschaffen. Sobald eine Antragsstellung möglich ist, informieren wir Sie hierüber (Stand: 11.01.23).
Sie haben Fragen zum Förderprogramm? Schreiben Sie uns per Kontaktformular.
Weitere Informationen zum EKDP: Energiekostendämpfungsprogramm (ecovis.com) oder unter www.bafa.de/ekdp
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