Ende der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
© JustLife - AdobeStock

Ende der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

1 min.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat bekannt gegeben, dass die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bereits zum 2. Februar 2023 ausläuft. Die seit dem 1. Oktober 2022 geltende Verordnung sollte ursprünglich bis zum 7. April 2023 in Kraft bleiben. Grund für das vorzeitige Ende ist der Rückgang der Infektionsfälle, die laut Minister Heil keine einheitlichen Vorgaben für Corona-Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz mehr erfordern.

Was gilt bis zum Auslaufen der Verordnung?

Bis zum Außerkrafttreten der Verordnung sind Arbeitgeber weiterhin verpflichtet, auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung ein betriebliches Hygienekonzept zu erstellen und die erforderlichen Corona-Schutzmaßnahmen umzusetzen. Dazu gehört auch die Prüfung, ob Beschäftigte ihre Tätigkeiten zu Hause ausführen können, sofern keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen.

Des weiteren müssen bis zum Auslaufen der Verordnung, den Beschäftigten die Möglichkeit eingeräumt werden, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen. Zudem entfällt die Verpflichtung des Arbeitgebers, Coronatests anzubieten. Auch die Regelung, dass die Tage der Quarantäne auf den Jahresurlaub angerechnet werden, entfällt.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren: Mehrweg-Pflicht für Speisen und Getränke zum Mitnehmen ab 2023 (ecovis.com)

Ansprechpartner

Andreas Bachmeier
Unternehmensberater in Dingolfing
Tel.: +49 8731-7596-0

Newsletter für Unternehmer

Sie wollten keine Neuigkeiten mehr verpassen? Alles, was aktuell wichtig ist, stellen die ECOVIS Unternehmensberater für Sie im monatlichen Newsletter kompakt zusammen.

Online-Seminare

… die Ihr Unternehmen voranbringen. Termine auswählen und kostenfrei anmelden.