eAU: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ab 2023 Pflicht
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eAU: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ab 2023 Pflicht

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Ab Januar 2023 wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier durch eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abgelöst. Welche Neuerungen dadurch auf Unternehmen zukommen, weiß Unternehmensberater Andreas Bachmeier.

Der Start der eAU war ursprünglich für den 1. Juli 2022 vorgesehen, wurde aber vom Gesetzgeber aufgrund von Problemen in der Pilotphase auf den 1. Januar 2023 verschoben. Mit dem neuen Verfahren der eAU müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr beim Betrieb vorlegen. Stattdessen stellen die Krankenkassen die entsprechenden Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch zur Verfügung und die Arbeitgeber:innen rufen diese Daten ab.

Was bedeutet das für Arbeitgebende?

Zukünftig sollen die Arbeitgeber:innen aufgrund der Krankmeldung proaktiv die AU-Daten bei den Krankenkassen abrufen. Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin ruft dann die eAU-Daten über das Lohnprogramm oder sv.net ab.

Die Arbeitnehmer:innen sind weiterhin verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeit dem/der Arbeitgeber:in zu melden, jedoch ist ein Abgleich mit der bisherigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform nicht mehr möglich. Eine exakte Absprache zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden sowie zwischen Arbeitgebenden und Steuerberater:innen ist damit zwingend notwendig. Es ist zu klären, wie und in welcher Form die Informationen über die Fehlzeiten an die Steuerberater:innen gelangen und wer die elektronische Abfrage der AU-Zeiten vornimmt.

Derzeit erfolgt die Rückmeldung der Krankenkassen innerhalb von 3-5 Tagen, so dass die Lohnabrechnung entweder zweimal im Monat geändert werden muss oder der Abgleich auf den Folgemonat verschoben wird. Auch dies erfordert eine Absprache zwischen Arbeitgeber(inne)n und Steuerberater(inne)n, da mit der ggf. späteren Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen durch die Krankenkassen insbesondere für kleinere Unternehmen ggf. Liquiditätsnachteile drohen können.

Sie haben Fragen zur eAU? Unsere Unternehmensberater und zertifizierten Datenschutzbeauftragten helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung. Schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

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Ansprechpartner

Andreas Bachmeier
Unternehmensberater in Dingolfing
Tel.: +49 8731-7596-0

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