Digitalbonus Bayern wird verlängert: Neue Anträge ab 10. Januar 2024 möglich
Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat die Verlängerung des Digitalbonus Bayern bekannt gegeben. Die aktuelle Richtlinie zum Digitalbonus, die ursprünglich am 31. Dezember 2023 ausgelaufen wäre, wurde bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Mit dieser Entscheidung können Unternehmen weiterhin von diesem Förderprogramm profitieren, bis im zweiten Halbjahr 2024 ein überarbeitetes Programm eingeführt wird. Andreas Steinberger kennt die Details.
Neue Anträge ab 10. Januar 2024 möglich
Unternehmen können ab Mittwoch, den 10. Januar 2024 um 10 Uhr wieder neue Anträge für den Digitalbonus stellen. Damit können Unternehmen in innovative digitale Technologien investieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern.
Förderung für digitale Innovationen und IT-Sicherheit
Mit dem Digitalbonus unterstützt das Bayerische Wirtschaftsministerium Investitionen in digitale Technologien, um beispielsweise analoge Geschäftsmodelle zu transformieren oder betriebliche Prozesse zu digitalisieren. Gefördert werden auch Investitionen in die IT-Sicherheit.
Von den bisherigen Anträgen stammen rund 26 Prozent aus dem Handwerk, 15 Prozent aus dem Handel, 12 Prozent aus dem Baugewerbe und 14 Prozent aus dem Dienstleistungssektor.
Fördermöglichkeiten im Überblick
Im Digitalbonus Standard können Unternehmen eine Förderung von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben beantragen, wobei die maximale Förderung bei 10.000 Euro liegt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 4.000 Euro betragen. Unternehmen, die Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt durchführen möchten, können den Digitalbonus Plus nutzen. In diesem Fall kann die maximale Förderung bis zu 50.000 Euro betragen.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt online, wobei zwei Varianten zur Verfügung stehen. Bei einer Antragstellung mit Authentifizierung über das ELTER Unternehmenskonto müssen keine Antragsunterlagen eingereicht werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Online-Antragstellung mit anschließender postalischer Zusendung der Antragsunterlagen. In diesem Fall müssen die Unterlagen innerhalb von vier Wochen bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
Unsere Fördermittelberater stehen Ihnen gerne zur Verfügung und beraten Sie umfassend über verfügbare Fördermittel und andere Fördermöglichkeiten. Schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
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