Data Act: Relevanz des EU-Datengesetz für mittelständische Unternehmen
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Data Act: Relevanz des EU-Datengesetz für mittelständische Unternehmen

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Mit dem Aufkommen des Internets der Dinge (Internet of Things, IoT) werden durch die zunehmende Nutzung vernetzter Geräte immer mehr wertvolle Daten generiert. Oft ist jedoch unklar, wer diese Daten wie und für welche Zwecke nutzen darf. Mit einem neuen Datengesetz will die EU für mehr Fairness im digitalen Umfeld sorgen, einen wettbewerbsfähigen Datenmarkt fördern, Chancen für datengetriebene Innovationen eröffnen und Daten für alle zugänglicher machen. Alexander Waschinger kennt die Details.

Relevanz des Data Act für KMU

Im Kern geht es beim Data Act um eine Neuordnung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Zugang zu und die Nutzung von Daten in Wertschöpfungsketten. Drei Regelungsbereiche sind dabei für mittelständische Unternehmen besonders relevant:

  • Schutz vor missbräuchlichen Vertragsklauseln: Das Datengesetz soll künftig unfaire Vertragsklauseln in Datenzugangs- und Datennutzungsverträgen verbieten. Damit sollen insbesondere mittelständische Unternehmen besser vor missbräuchlichen Vertragsklauseln geschützt werden, die von einer Vertragspartei mit einer deutlich stärkeren Verhandlungsposition vorgegeben werden. Zu diesem Zweck wird die EU-Kommission Standardvertragsklauseln erarbeiten und empfehlen.
  • Nutzung der Daten des Herstellers: Ferner räumt das Datengesetz den Nutzer:innen vernetzter Objekte Zugang zu den Daten ein. So sind Unternehmen künftig verpflichtet, ihren Nutzer:innen Zugang zu den erzeugten Daten zu gewähren. So kann ein Industrieunternehmen die Herausgabe von Daten verlangen, die bei der Nutzung einer Anlage anfallen, um sie einem Dienstleister zur Verfügung zu stellen, der die Wartung der entsprechenden Anlage durchführen soll. „Unternehmen, die bisher keinen Zugang zu Daten hatten, können bereits jetzt prüfen, welche Daten sie künftig auf Basis des Datenschutzgesetzes abrufen können und welche wirtschaftlichen Vorteile sich daraus ergeben“, rät Waschinger.
  • Weniger Hürden beim Anbieterwechsel: Ein dritter wichtiger Punkt des Datenschutzgesetzes sind die Regelungen zum Wechsel zwischen Anbietern von Datenverarbeitungsdiensten wie zum Beispiel Cloud-Diensten. Anbieter solcher Dienste müssen künftig sicherstellen, dass der Wechsel zu einem anderen Anbieter für die Nutzer:innen so einfach wie möglich gestaltet wird und nicht durch Hindernisse wie vertragliche oder technische Beschränkungen erschwert wird.

Verhältnis zur DSGVO

Das Datengesetz ist neben der Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen. Wenn also personenbezogene Daten erhoben werden, die auch in den Anwendungsbereich des Datenschutzgesetzes fallen, müssen beide Regelungen eingehalten werden. Wie bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung sind auch bei Verstößen gegen das Data Act Bußgelder in Höhe von bis zu 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes vorgesehen.

Herausforderung

Das EU-Datengesetz wird voraussichtlich dazu führen, dass die Wettbewerbsbedingungen für viele kleine und mittlere Unternehmen deutlich verbessert werden. Gleichzeitig stellt das neue Gesetz insbesondere Dateninhaber, Hersteller und Anbieter von Dateninfrastrukturen vor große Herausforderungen. Das Datengesetz kann auf nahezu alle Wirtschaftsakteure Anwendung finden, die in irgendeiner Weise Daten erheben, übermitteln, verarbeiten oder vermarkten. Unternehmen sind daher gut beraten, sich frühzeitig mit den Regelungen des Data Act auseinanderzusetzen.

Einen Zeitrahmen für die Verabschiedung des neuen Gesetzes hat die EU-Kommission nicht genannt. Erfahrungsgemäß kann es jedoch zwischen 18 Monaten und zwei Jahren dauern, bis eine Verordnung ratifiziert und in Kraft getreten ist.

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Ansprechpartner

Alexander Waschinger
Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing
Tel.: +49 8731-7596-0

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