CBAM: Erweiterte CO2-Berichtspflichten für Unternehmen ab Oktober 2023
Importiert Ihr Unternehmen Eisen und Stahl aus Nicht-EU-Ländern? Dann sind Sie bald wie viele deutsche Unternehmen aus Industrie und Handel, die bestimmte Produkte aus Drittländern importieren, vom CO2-Grenzausgleichmechanismus, kurz CBAM, betroffen. Damit verbunden sind umfangreiche Meldepflichten für Unternehmen ab Oktober 2023. Was das genau bedeutet und welche Maßnahmen jetzt ergriffen werden müssen, erläutert Andreas Bachmeier.
Was ist der CBAM?
Der CO2-Grenzausgleichmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) soll der Verlagerung von CO2-Emissionen in Länder mit niedrigeren Umweltstandards entgegenwirken. Dies geschieht, indem die Umgehung von Kosten, die mit der Einhaltung von Umweltstandards verbunden sind, verhindert wird. Ziel ist es, eine hypothetische Situation zu vermeiden, in der europäische Hersteller ihre Produktion und die damit verbundene Umweltverschmutzung in Länder mit weniger strengen klimapolitischen Maßnahmen verlagern.
Wer ist vom CBAM betroffen?
CBAM wird große Teile der europäischen Industrie betreffen. Alle Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Dünger, Wasserstoff, bestimmte Vorerzeugnisse sowie bestimmte Zwischen- und Enderzeugnisse (insbesondere Eisen und Stahl) – in Reinform oder weiterverarbeitet – aus Ländern außerhalb der Europäischen Union einführen, unterliegen den CBAM-Bestimmungen.
Wann tritt der CBAM in Kraft?
Während einer Übergangsphase von Oktober 2023 bis Ende 2025 wird CBAM schrittweise und ohne finanzielle Auswirkungen für die Unternehmen umgesetzt. Die Unternehmen müssen in dieser Zeit keine Zertifikate erwerben. Der Erwerb von CBAM-Zertifikaten ist für Importeure erst ab 2026 erforderlich. Unternehmen müssen aber:
- Alle direkten und einige indirekte Emissionen, die bei der Produktion von Importgütern entstehen, ermitteln und dokumentieren.
- Vierteljährlich einen CBAM-Bericht einreichen, der Informationen über die Menge der importierten Waren, die darin enthaltenen Emissionen und den im Drittland gezahlten CO2-Preis enthält.
Ab Januar 2026 müssen von CBAM betroffene Unternehmen zusätzliche Pflichten erfüllen. Diese umfassen:
- die Beantragung des Status als anerkannter CBAM-Antragsteller bei der zuständigen lokalen Behörde.
- Berechnung der direkten und indirekten Emissionen der in die EU importierten Waren.
- die Verifizierung dieser Angaben durch einen akkreditierten Prüfer sowie der Kauf und die Abgabe der entsprechenden Anzahl von CBAM-Zertifikaten, um die enthaltenen direkten und indirekten Emissionen abzudecken.
- Darüber hinaus müssen die Unternehmen bis zum 31. Mai eines jeden Jahres eine jährliche CBAM-Erklärung über die Emissionen der im Vorjahr importierten Waren abgeben und bis zum gleichen Stichtag die entsprechende Anzahl von CBAM-Zertifikaten zurückgeben.
Welche Emissionen sind zu melden?
Meldepflichtig sind insbesondere drei Treibhausgase: Kohlendioxid (CO2), Distickstoffoxid (N2O) und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (KFWs). Für Düngemittel, Zement und Elektrizität müssen Unternehmen sowohl direkte als auch indirekte Emissionen dieser Treibhausgase berichten, während für die meisten Eisen-, Stahl- und Aluminiumprodukte sowie für Wasserstoff nur die direkten Emissionen dokumentiert werden müssen. Direkte Emissionen sind Emissionen, die unmittelbar durch die Produktionstätigkeit entstehen. Indirekte Emissionen entstehen durch den Verbrauch von zugekauften Energieträgern wie Strom, Dampf und Wärme.
Welche Kosten kommen auf die Unternehmen zu?
Das Preisniveau der CBAM-Zertifikate wird an den wöchentlichen Durchschnittspreis der EU-Emissionszertifikate gekoppelt. Die finanziellen Auswirkungen auf die Unternehmen hängen von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der CO2-Intensität der Produktionsprozesse, der Verfügbarkeit von CO2-armen Alternativen und dem CO2-Marktpreis. Wurde im Herkunftsland bereits ein CO2-Preis gezahlt, kann dieser auf die zu erwerbende Zertifikatsmenge angerechnet werden.
Maßnahmen für Unternehmen
- Bereiten Sie sich auf die bevorstehende Übergangsphase ab Oktober 2023 vor und stellen Sie sicher, dass Ihre Emissionsberichterstattung zu diesem Zeitpunkt konform ist, um Strafzahlungen zu vermeiden.
- Ziehen Sie alternative Beschaffungs- und Produktionsstrategien in Betracht, um Ihren CO2-Fußabdruck zu reduzieren und die Anzahl der benötigten CBAM-Zertifikate zu verringern.
- Prüfen Sie die Möglichkeit, CO2-Steuern in Ihre Preiskalkulation einzubeziehen. Entwickeln Sie Alternativen zu CO2-intensiven Produkten, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
- Informieren Sie sich über Förderprogramme und Zuschüsse der EU, die Unternehmen bei der Umstellung auf klimafreundlichere Technologien und Produktionsprozesse unterstützen.
- Nutzen Sie CBAM als Sprungbrett, um Ihre Strategie zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu entwickeln oder anzupassen, Ihre strategischen Investitionsentscheidungen zu überdenken und Ihr Produktangebot zu optimieren
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Unternehmen, die Eisen, Stahl und andere Baumaterialien aus Nicht-EU-Ländern importieren, ab Oktober 2023 umfangreiche Meldepflichten erfüllen müssen. Der Erwerb von CBAM-Zertifikaten ist erst ab 2026 erforderlich. Es ist dennoch ratsam, sich auf die bevorstehende Übergangsphase ab Oktober 2023 vorzubereiten und sicherzustellen, dass die Emissionsberichte ordnungsgemäß erstellt und eingereicht werden.
Sind Sie bereits auf die Meldepflichten der CBAM vorbereitet? Unsere Unternehmensberater unterstützen Sie bei der Initiierung und Umsetzung der notwendigen Prozesse und beraten Sie über die für Ihre Branche und Ihr Unternehmen relevanten Maßnahmen.
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