Bund kürzt KfW-Förderung für Gebäudesanierung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat das Förderprogramm „Bundeförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) angepasst, um im Bereich der Sanierung einen noch stärkeren Klimaschutzeffekt zu erreichen und die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu verringern.
Die Anpassungen betreffen Einzelmaßnahmen bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Die Umsetzung der Förderbedingungen findet in drei Stufen statt:
Ab 28.07.2022 werden die Kreditprogramme der KfW für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäude eingestellt. Das Zuschussportal (ohne Kredit) der KfW wird geschlossen. Die zinsverbilligten Kredite mit Tilgungszuschüssen bei einer Komplettsanierung können bei der KfW weiter beantragt werden. Allerdings werden sowohl der maximale Kreditbetrag als auch die Fördersätze abgesenkt. Zudem wird die Förderung für das Effizienzhaus/Effizienzgebäude 100 eingestellt. Ebenso der iSFP-Bonus. Die Förderung mittels Zuschüsse wird auf die BAFA konzentriert. Das heißt, das Zuschüsse für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung zukünftig nur noch über das BAFA beantragt werden können. Aber Achtung:
Ab 15.08.2022 gelten auch für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen neue Förderbedingungen. So werden die Fördersätze für die Einzelmaßnahmen ebenfalls abgesenkt.
Ab 22.09.2022 wird in der Sanierungsvariante zusätzlich „Worst Performing Buildings“ (WPB) in bestimmen Effizienzhaus-/Effizienzgebäudestufen gefördert. Bei den „Worst Performing Buildings“ handelt es sich um Gebäude, die aufgrund des energetischen Sanierungsstandes zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudestandes gehören. Die Förderung von fossilen Heizungen wird komplett eingestellt. Dies betrifft insbesondere die Förderung von Renewable-Ready- und Gashybrid Heizungen. Für den Austausch von mindestens 20 Jahre alten Gasheizungen wird ein Heizungstausch Bonus eingeführt. Dieser wird zusätzlich zum regulären Fördersatz gewährt. Zudem soll die Gebäudeförderung für den Neubau soll ab dem Jahr 2023 neu ausgerichtet werden.
Unser Fazit:
Wie schon im Frühjahr werden beim BEG-Programm wieder kurzfristig wesentlichen Programmänderungen vorgenommen und Sanierungswillige überrascht. Die Änderungen bei einer Komplettsanierung sind bereits in Kraft. Um noch von den derzeitigen Fördersätzen bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen zu profitieren, ist es wichtig, dass die Antragstellung beim BAFA bis zum 14. August 24:00 Uhr erfolgt. Anschließend gelten auch hier die neuen Fördersätze.
Weitere Informationen
- Weitere Informationen finden unter www.bafa.de/Effiziente_Gebaeude
- Lesen Sie auch unseren Beitrag: Förderung der Ladeinfrastruktur
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