Neues Bürokratieentlastungsgesetz: Eckpunkte zum Bürokratieabbau beschlossen
Vor dem Hintergrund stetig steigender Anforderungen und Regulierungen an Unternehmen und öffentliche Verwaltung plant die Bundesregierung die Einführung eines neuen Bürokratieentlastungsgesetzes. Ziel ist es, die Effizienz der Verwaltung zu steigern und Wirtschaft sowie Gesellschaft zu entlasten. Vorgesehen ist unter anderem, die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre zu verkürzen. Andreas Bachmeier weiß, welche Eckpunkte beschlossen wurden.
Maßnahmen zur Entlastung von Wirtschaft, Bürgern und Verwaltung
Die Eckpunkte für das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) basieren auf den Ergebnissen einer Verbändebefragung und sehen eine breite Palette von Entlastungsmaßnahmen vor. Das voraussichtliche Entlastungsvolumen, das sich aus dem Eckpunktepapier und dem ebenfalls beschlossenen Entwurf eines Wachstumschancengesetzes ergibt, beläuft sich nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes auf mindestens 2.3 Milliarden Euro. Mit diesen Maßnahmen sollen Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung gleichermaßen entlastet werden. Auf der Grundlage des Eckpunktepapiers wird das Bundesjustizministerium nun zeitnah einen Referentenentwurf koordinieren.
Eckpunktepapier zum Bürokratieentlastungsgesetz
Das Eckpunktepapier sieht unter anderem folgende Neuerungen vor:
- Informationspflichten: Diese sollen auf Aktualität, Harmonisierungsmöglichkeiten und sonstige Ansatzpunkte zur Entlastung für den Mittelstand überprüft werden. Dabei werden die Informationspflichten im Energierecht, im Außenwirtschaftsrecht, im Mess- und Eichwesen sowie im Rahmen der Wirtschaftsstatistik, Gewerbe- und Handwerksordnung als auch in branchen- und berufsspezifischen Verordnungen auf den Prüfstand gestellt.
- Aufbewahrungsfristen: Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege sollen von zehn auf acht Jahre verkürzt werden.
- Hotelmeldepflicht: Die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige soll abgeschafft werden.
- Schriftformerfordernisse: Die Elektronische Form soll im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Regelform werden. Deshalb sollen zahlreiche Schriftformerfordernisse soweit wie möglich aufgehoben werden. Auch soll der Rechtsverkehr für die Wirtschaft sowie für Bürgerinnen und Bürger vereinfacht und weitmöglichst digitalisiert werden.
- Arbeitsverträge: Im Nachweisgesetz soll eine Regelung geschaffen werden, wonach wie bereits bisher bei schriftlichen Arbeitsverträgen die Verpflichtung des Arbeitgebers, einen Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen zu erteilen, entfällt, wenn und soweit ein Arbeitsvertrag in einer die Schriftform ersetzenden gesetzlichen elektronischen Form geschlossen wurde. Entsprechendes soll für in elektronischer Form geschlossene Änderungsverträge bei Änderungen wesentlicher Vertragsbedingungen gelten. Ausgenommen werden sollen die Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftszweige nach § 2a Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
- Arbeitszeit: Für die Regelung zur Erteilung von Arbeitszeugnissen in § 630 BGB soll ebenfalls die elektronische Form ermöglicht werden. Das Arbeitszeitgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz soll mit dem Ziel angepasst werden, dass die jeweiligen Aushangpflichten durch den Arbeitgeber auch erfüllt werden, wenn dieser die geforderten Informationen über die im Betrieb oder in der Dienststelle übliche Informations- und Kommunikationstechnik (etwa das Intranet) elektronisch zur Verfügung stellt, sofern alle Beschäftigten freien Zugang zu den Informationen haben.
- Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung: Für die nach § 4 Absatz 4 Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) vorzuhaltenden schriftlichen Aufzeichnungen über in loser Ware enthaltene Allergene soll die digitale Form ermöglicht werden. Dies gilt dann auch für verpflichtende Informationen über in loser Ware enthaltene Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen, da für die Art und Weise der Kennzeichnung in den einschlägigen Vorgaben auf die Regelung der LMIDV verwiesen wird.
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz: Das Schriftformerfordernis im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz für Anträge auf Verringerung der Arbeitszeit und ihre Ablehnung sowie die Geltendmachung des Anspruchs auf Elternzeit soll durch die Textform ersetzt werden.
- Küstenschifffahrtsverordnung: Die Küstenschifffahrtsverordnung, wonach Seeschiffe, die nicht aus der EU stammen, eine Genehmigung für innerdeutsche Transporte in den Küstengewässern benötigen, soll abgeschafft werden. Damit wird das Gewerbe und die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt von ca. 150 Verwaltungsverfahren pro Jahr entlastet. Die Voraussetzungen für eine Erteilung der Genehmigung lag bislang in über 90% der Fälle vor.
- Beschleunigung von Baumaßnahmen an der Schieneninfrastruktur: Um die artenschutzrechtliche Prüfung in Bezug auf ausgewählte und im Schienenbereich besonders relevante Arten fachgerecht zu standardisieren, werden Ermächtigungsgrundlagen für den Erlass normkonkretisierender Verwaltungsvorschriften geschaffen. Der Schutzumfang der betroffenen Arten wird nicht abgesenkt.
Hintergrund: Strukturierte Verbändebefragung zum Bürokratieabbau
Die vorliegenden Eckpunkte zum Bürokratieentlastungsgesetz wurden unter anderem auf Grundlage der Anfang 2023 durchgeführten Verbändebefragung erarbeitet. An dieser haben sich insgesamt 57 Verbände beteiligt und 442 Entlastungsvorschläge eingebracht. Die Vorschläge reichen von der Abschaffung des Schriftformerfordernisses bis zur Zustimmungsfiktion für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die Ergebnisse dieser Befragung wurden vom Statistischen Bundesamt quantitativ und qualitativ ausgewertet und in eine Rangfolge gebracht.
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