Beschleunigungspaket für Erneuerbare Energien und Industrie beschlossen
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Beschleunigungspaket für Erneuerbare Energien und Industrie beschlossen

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Am 6. Juni 2024 hat der Bundestag ein neues Gesetz verabschiedet, das den Klimaschutz im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) integriert und die Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien und Industrieanlagen beschleunigt. Dieses Paket soll den Ausbau der Windenergie an Land und die Transformation der Industrie unterstützen.

Einführung des Klimaschutzes als Schutzgut im BImSchG

Mit der Novelle wird das Klima erstmals explizit als Schutzgut im Bundesimmissionsschutzgesetz aufgenommen. Dadurch können Verordnungen zum Schutz des Klimas auf dieser Grundlage erlassen werden, was eine klare rechtliche Basis schafft und das BImSchG stärker auf klimaschutzrechtliche Regulierung ausrichtet.

Klarere und straffere Genehmigungsfristen

Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die Genehmigungsfristen für immissionsschutzrechtliche Verfahren. Zukünftig dürfen diese Fristen nur einmalig um drei Monate verlängert werden, es sei denn, der Antragsteller stimmt einer weiteren Verlängerung zu. Es wird eine Definition zur Vollständigkeit der Antragsunterlagen eingeführt, um Verzögerungen zu vermeiden.

Die Frist für Genehmigungsverfahren beginnt bereits zu laufen, wenn die Genehmigungsbehörde innerhalb einer vorgegebenen Frist nicht reagiert oder die nachgeforderten Unterlagen vom Antragsteller nachgereicht wurden. Dies soll Klarheit für Vorhabenträger und Behörden schaffen.

Vereinfachung des vorzeitigen Baubeginns

Das Verfahren zum vorzeitigen Baubeginn wird durch den Wegfall der Prognoseentscheidung bei Änderungsgenehmigungen und Genehmigungen von Anlagen auf bestehenden Standorten vereinfacht. Solange der beantragten Maßnahme keine einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, kann der Bau von Anlagen schneller beginnen.

Die Prüfung des Betriebs der Anlage erfolgt erst später im Rahmen der finalen Genehmigung. Dadurch werden aufwändige Doppelprüfungen vermieden und Baumaßnahmen können schneller gestartet werden, allerdings auf Risiko des Vorhabenträgers.

Erweiterung der Fakultativstellung des Erörterungstermins

Bei Windenergieanlagen und Elektrolyseuren für Wasserstoff aus erneuerbaren Energien kann künftig auf den Erörterungstermin verzichtet werden, sofern dies nicht vom Vorhabenträger oder der Behörde ausdrücklich gewünscht wird. Für andere Anlagen wird klargestellt, dass ein Erörterungstermin nur stattfindet, wenn der Vorhabenträger dies beantragt oder die Behörde dies im Einzelfall für notwendig hält. In solchen Fällen muss der Erörterungstermin binnen einer Frist von vier Wochen durchgeführt werden.

Stärkung der Rolle des Projektmanagers

Ein Projektmanager „soll“ künftig auf Antrag des Vorhabenträgers eingesetzt werden (statt „kann“). Zudem wird der Aufgabenkatalog des Projektmanagers erweitert, um die Behörden zu entlasten und die Genehmigungsverfahren effizienter zu gestalten.

Abwärmenutzung und Digitalisierung von Genehmigungsverfahren

Die Anforderungen an die Nutzung von Abwärme können künftig durch Verordnungen festgelegt werden, was die Integration in kommunale Wärmenetze unterstützt. Zudem wird die Digitalisierung der Genehmigungsverfahren vorangetrieben. Behörden können künftig einen elektronischen Antrag verlangen, wobei die Papierform nur noch in Ausnahmefällen möglich ist.

Weitere Erleichterungen für Windenergieanlagen

Für den Ausbau der Windenergie an Land enthält die Novelle zusätzliche Maßnahmen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Dazu gehören:

  • Vereinfachungen für Repowering-Vorhaben: Durch umfassende Anpassungen wie die Deltaprüfung als Regelverfahren und den Verzicht auf den Erörterungstermin werden Repowering-Projekte deutlich gestrafft. Rechtsunsicherheiten werden beseitigt, beispielsweise durch den Wegfall der Notwendigkeit einer Betreiberidentität zwischen Alt- und Neuanlagenbetreibern.
  • Erleichterungen für den Vorbescheid: Projektierer können künftig einzelne zentrale projektspezifische Fragen bereits vor dem eigentlichen Genehmigungsverfahren klären lassen. Das Instrument des Vorbescheids wird angepasst, sodass keine Prognoseentscheidung und keine vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung bezogen auf das künftige Gesamtvorhaben erforderlich sind.
  • Effizientere Rechtsschutzverfahren: Neue Regelungen beschleunigen (Eil-)Rechtsschutzverfahren gegen die Zulassung von Windenergieanlagen an Land. Fristenregelungen und klare Rechtsfolgen ermöglichen eine verlässlichere und zügigere Risikoabschätzung für mögliche gerichtliche Verfahren.

Beschleunigungspaket

Das Beschleunigungspaket für Erneuerbare Energien und Industrie integriert den Klimaschutz in das Bundesimmissionsschutzgesetz und führt Maßnahmen zur Beschleunigung und Entbürokratisierung von Genehmigungsverfahren ein. Dies schafft die Voraussetzungen für einen schnellen Ausbau erneuerbarer Energien und die Transformation der Industrie. Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

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Ansprechpartner

Andreas Bachmeier
Unternehmensberater in Dingolfing
Tel.: +49 8731-7596-0

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