Energieeffizientes Bauen: Wiederaufnahme der BEG-Förderung
Nachdem das Bundesprogramm für effiziente Gebäude (BEG) zum 24.01.2022 überraschend gestoppt wurde, können seit 20.04.2022 wieder Anträge bei der KfW beantragt werden. Andreas Steinberger kennt die Details.
Neustart für BEG-Förderungen
Die Förderbedingungen sind jedoch deutlich restriktiver. Da die Mittel für das Effizienzhaus 40, das Effizienzhaus 40 Erneuerbar und das Effizienzhaus 40 Plus bereits am Tag der Wiedereröffnung des Programms ausgeschöpft waren, ist im Neubaubereich nur noch der Standard Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeit förderfähig. Allerdings gibt es nur noch eine Kreditvariante (bisher auch Zuschussvariante). Der maximale Kreditbetrag beträgt 150.000 € pro Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss wurde auf 12,5 % gesenkt, so dass der Tilgungszuschuss maximal 18.750,00 € beträgt.
Bei Nichtwohngebäuden richtet sich die Obergrenze der förderfähigen Kosten nach der Nettogrundfläche des Gebäudes. Diese beträgt 2.000 Euro pro m2 Nettogrundfläche, insgesamt max. 30 Mio. Euro. Der Tilgungszuschuss beträgt davon 12,5 %, also max. 3,75 Mio. Euro.
Bei der Sanierung von Bestandsimmobilien, Wohn- und Nichtwohngebäuden zum Effizienzhaus oder beim Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses besteht weiterhin die Wahl zwischen einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss. Die Effizienzhausstufen haben sich hier nicht geändert. Auch die Förderung einzelner energetischer Maßnahmen (Wände, Dach, Heizung etc.) kann weiterhin bei der KfW (Kreditvariante mit Tilgungszuschuss) oder als reine Zuschussvariante bei der BAFA beantragt werden.
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