Neue Anforderungen an Ladestationen für Gewerbe- und Wohngebäude
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Neue Anforderungen an Ladestationen für Gewerbe- und Wohngebäude

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Die Elektromobilität nimmt in Deutschland weiter Fahrt auf, und damit steigen auch die Anforderungen an Immobilienbesitzer. Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Pflichten für die Installation von Ladepunkten, die insbesondere Eigentümer von Gewerbeimmobilien betreffen.

Neue Pflichten für Gewerbeimmobilien in 2025

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) regelt die Anforderungen an Ladeinfrastruktur in Gebäuden. Ab 2025 sind Besitzer von Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen dazu verpflichtet, mindestens einen funktionsfähigen Ladepunkt zu errichten. Diese Regelung betrifft sowohl Neubauten als auch bestehende Gebäude.

Eine Besonderheit: Eigentümer mehrerer Immobilien können die Ladepunkt-Pflicht zentral erfüllen. Die erforderliche Anzahl von Ladepunkten kann an einem oder wenigen Standorten zusammengefasst werden, sofern eine nachvollziehbare Bedarfsplanung erstellt wird. Diese Planung ist auf Anfrage der zuständigen Behörde vorzulegen.

Für Neubauten und größere Renovierungen reicht es aus, wenn Stellplätze mit vorbereitender Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden, damit diese später mit Ladepunkten nachgerüstet werden können. Sobald jedoch ein Ladepunkt gesetzlich vorgeschrieben ist, reicht die Verlegung von Leerrohren allein nicht aus. In diesen Fällen muss ein betriebsbereiter Ladepunkt installiert sein.

Wer die Anforderungen nicht einhält, muss mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro rechnen (§15 GEIG).

Vorgaben für Neubauten und Renovierungen

Für neu zu errichtende Gebäude gelten bereits strengere Regeln:

  • Wohngebäude mit mehr als 5 Stellplätzen: Hier ist eine Leitungsinfrastruktur für alle Stellplätze vorgeschrieben.
  • Nichtwohngebäude mit mehr als 6 Stellplätzen: Jeder dritte Stellplatz muss mit einer Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden, und mindestens ein Ladepunkt ist zu errichten.

Bei umfangreichen Renovierungen von Gebäuden, die mehr als 10 Stellplätze haben, gelten ähnliche Anforderungen:

  • Wohngebäude: Alle Stellplätze müssen mit der Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden.
  • Nichtwohngebäude: Jeder fünfte Stellplatz benötigt Leitungsinfrastruktur, und mindestens ein Ladepunkt ist zu errichten.

Sonderregelungen und Ausnahmen

Das GEIG sieht einige Ausnahmen vor:

  • Kleine und mittlere Unternehmen: Nichtwohngebäude, die sich im Eigentum von KMU befinden und überwiegend selbst genutzt werden, sind von den Vorgaben ausgenommen.
  • Kostenbegrenzung: Wenn die Kosten für Lade- und Leitungsinfrastruktur 7 % der Gesamtkosten einer Renovierung überschreiten, entfallen die Verpflichtungen.

Weitere Verschärfungen durch EU-Richtlinie

Die Anforderungen an Ladeinfrastruktur werden in den kommenden Jahren voraussichtlich noch strenger. Die im Mai 2024 verabschiedete EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) muss bis 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Geplante Verschärfungen sind:

  • Wohngebäude: Bei Neubauten oder größeren Renovierungen mit mehr als drei Stellplätzen müssen 50 % der Stellplätze vorverkabelt sein, und die übrigen Stellplätze benötigen Schutzrohre für Elektrokabel.
  • Nichtwohngebäude: Ein Ladepunkt pro fünf Stellplätze bei Neubauten oder grundlegenden Renovierungen; für Bürogebäude ein Ladepunkt pro zwei Stellplätze.

Förderung leider ausgeschöpft

Interessant für private Immobilienbesitzer war das „KfW-Förderprogramm 422„, das die Installation von Ladestationen in Kombination mit Photovoltaikanlagen und Stromspeichern unterstützte. Allerdings waren die bereitgestellten 500 Millionen Euro bereits nach einem Tag ausgeschöpft. Neue Mittel sind derzeit nicht in Sicht.

Eigentümer sollten sich daher frühzeitig über alternative Fördermöglichkeiten informieren und bei der Planung von Neuprojekten oder Sanierungen bereits die kommenden verschärften EU-Vorgaben berücksichtigen. So können teure Nachrüstungen vermieden werden.

Ansprechpartner

Rainer Priglmeier
Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing, München
Tel.: +49 8731-7596-0

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