Neuer ERP-Förderkredit für Gründung und Nachfolge startet im November 2024
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) führt in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und den Deutschen Bürgschaftsbanken einen neuen ERP-Förderkredit ein. Das Programm steht ab November 2024 für Gründungen und Unternehmensnachfolgen zur Verfügung.
Eckpunkte des Förderkredits
Die KfW und die Deutschen Bürgschaftsbanken bieten den Förderkredit mit einer 100-prozentigen Risikoentlastung für Banken und Sparkassen an. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das BMWK stellen dafür eine 80-prozentige Rückgarantie bereit.
Rahmenbedingungen
Der Förderkredit umfasst folgende Parameter:
- Finanzierungsvolumen: bis zu 500.000 Euro pro Antrag
- Finanzierungsanteil: bis zu 35 Prozent des Gesamtvorhabens
- Laufzeitoptionen: 10 oder 15 Jahre
- Tilgungsfreie Anlaufzeit möglich
- Keine Vorgabe für private Sicherheiten
- Individuelle Eigenmittelvorgaben
- Kombinierbarkeit mit weiteren Finanzierungsbausteinen
- Zinsvergünstigung durch KfW-Refinanzierung
Breites Anwendungsspektrum
Das Programm richtet sich an drei Hauptzielgruppen:
- Existenzgründer
- Unternehmensnachfolger
- Junge Unternehmen bis 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
Zeitplan und Antragstellung
Der Förderkredit startet in zwei Phasen:
- Ab 1. November 2024: Garantieanträge möglich
- Ab 12. Dezember 2024: Refinanzierungsanträge bei der KfW möglich
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Diese koordiniert die weiteren Schritte mit der Bürgschaftsbank und der KfW. Detaillierte Informationen zum Programm, einschließlich Konditionen und Antragsunterlagen, sind auf der Website der Deutschen Bürgschaftsbanken verfügbar.
Sie haben Fragen zur Finanzierung? Wir unterstützt Sie bei Fragen zur Antragstellung und Einbindung des Förderkredits in Ihr Finanzierungskonzept. Schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
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