Bundeskabinett beschließt Ergänzungen für das Bürokratieentlastungsgesetz IV
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Bundeskabinett beschließt Ergänzungen für das Bürokratieentlastungsgesetz IV

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Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV sollen administrative Abläufe vereinfacht und die Wirtschaft entlastet werden. Dazu hatte das Kabinett bereits den Entwurf eines Bürokratieentlastungsgesetzes beschlossen. Zusätzliche Maßnahmen sollen nun weitere Entlastungen bringen.

Digitalisierung und Vereinfachung administrativer Prozesse

  • Digitaler Arbeitsvertrag: Arbeitgeber:innen können zukünftig die wesentlichen Bedingungen von Arbeitsverträgen per E-Mail mitteilen.
  • Erleichterung für Gewerbetreibende: Gewerbetreibende müssen bei einer Verlegung ihrer Betriebsstätte künftig nur noch die neue Gewerbebehörde informieren.

Erleichterungen für Hauptversammlungen und Steuerberater

  • Hauptversammlungen digitalisieren: Börsennotierte Gesellschaften können vergütungsbezogene Beschlüsse künftig allein über ihre Internetseite zugänglich machen, was die Vorbereitung der Hauptversammlung erleichtert.
  • Zentrale Datenbank für Steuerberater:innen: Einführung einer zentralen Vollmachtsdatenbank, in der eine Generalvollmacht elektronisch eingetragen und von allen sozialen Sicherungsträgern abgerufen werden kann.

Weitere Entlastungsmaßnahmen aus dem Kabinettsentwurf

  • Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege: Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege werden von zehn auf acht Jahre reduziert.
  • Entfall der Hotelmeldepflicht: Für deutsche Staatsangehörige entfällt künftig die Meldepflicht in Hotels.
  • Mehr digitale Rechtsgeschäfte: Absenkung von Schriftformerfordernissen zu Textformerfordernissen ermöglicht die digitale Abwicklung vieler Rechtsgeschäfte. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht mehr erforderlich; E-Mails, SMS oder Messenger-Nachrichten sind ausreichend.

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Ansprechpartner

Mike Rudolph
Unternehmensberater in Chemnitz
Tel.: +49 371 9191-141

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