Mauterweiterung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ab Juli 2024
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Mauterweiterung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ab Juli 2024

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Ab dem 1. Juli 2024 wird die Lkw-Maut in Deutschland auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen ausgeweitet. Für Handwerksbetriebe gibt es jedoch eine Ausnahmeregelung. Handwerksbetriebe können ihre Fahrzeuge freiwillig auf der Internetseite von Toll Collect registrieren, um Ausleitungen zu vermeiden.

Ausweitung der Mautpflicht auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen

Mit Beginn des 1. Juli 2024 tritt in Deutschland eine Änderung bei der Lkw-Maut in Kraft. Statt der bisher geltenden Grenze von 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, müssen dann auch Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) die Maut auf Bundesstraßen und Autobahnen entrichten. Damit wird der Kreis der mautpflichtigen Fahrzeuge deutlich erweitert.

Gleichzeitig sinken ab dem 1. Juli 2024 die Mautsätze für einige Fahrzeugklassen leicht. Die neuen Mautsätze pro Kilometer können auf der Internetseite von Toll Collect abgerufen werden.

Ausnahmeregelung für Handwerksbetriebe

Für Handwerksbetriebe gibt es eine Ausnahmeregelung. Fahrzeuge, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, sind von der Mautpflicht befreit. Diese „Handwerkerausnahme“ gilt, wenn das Fahrzeug von 3,5 bis 7,5 Tonnen tzGm durch einen Mitarbeiter des Handwerksbetriebs gefahren wird und Material, Werkzeuge oder Maschinen für die Dienstleistungserbringung transportiert werden. Auch der Transport selbst hergestellter Güter ist von der Maut befreit.

Zudem gilt die Handwerkerausnahme auch für ausländische Handwerksbetriebe. Die Liste aller Berufe, die die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllen, finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Logistik und Mobilität.

Meldung der Fahrzeuge bei Toll Collect

Unternehmen, die unter die Handwerkerausnahme fallen, können ihre entsprechenden Fahrzeuge freiwillig auf der Website von Toll Collect melden. Durch diese Informationen sollen Mautkontrollen effizienter gestaltet und unnötige Ausleitungen vermieden werden.

Bei Kontrollen müssen Handwerker dennoch Nachweise vorlegen können, dass die Fahrt die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllt, z.B. Handwerks-/Gewerbekarte, Lieferscheine oder Kundenaufträge. Die Nachweise sind in deutscher Sprache oder in deutschsprachiger Übersetzung vorzulegen.

Vorbereitung auf die neue Mautpflicht

Für alle anderen Unternehmen, deren Fahrzeuge nicht unter die Ausnahmeregelung fallen, beginnt mit dem 1. Juli 2024 die Mautpflicht ab 3,5 Tonnen tzGm. Toll Collect empfiehlt die Anschaffung und den fachgerechten Einbau von Mautgeräten (On-Board-Units, OBU) in den Fahrzeugen. Die Maut selbst kann bequem online oder per App vor Fahrtantritt beglichen werden.

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Ansprechpartner

Andreas Bachmeier
Unternehmensberater in Dingolfing
Tel.: +49 8731-7596-0

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