Vom Dynamischen ins Statische – Künstlerwitwe Beuys gegen die Fotografen

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Laut einer Meldung von Spiegel – Online hat die Witwe Beuys bzw. die ihre Rechte wahrnehmende VG Bild Kunst sich gegenüber dem Museum Moyland im Hauptsacheverfahren durchgesetzt: Das Landgericht Düsseldorf soll gem. Urteil vom 29.09.2010 dem Museum die Ausstellung einer Reihe von Live-Fotografien über ein Happening des Künstlers Joseph Beuys ohne Einwilligung der Erben untersagt haben. Das Landgericht Düsseldorf begründet die Untersagung offenbar damit, dass eine genehmigungspflichtige Umgestaltung im Sinne des § 23 UrhG vorliege. Die VG Bild Kunst hatte die Klage darauf gestützt, dass wegen des Wechsels von dem dynamischen Live-Happening in das statische, ausschnittsweise Medium Foto eine Werkumgestaltung im Sinne des § 23 UrhG vorliege. Ob das so richtig ist, ist meines Erachtens zweifelhaft.

Die Veröffentlichung der Urteilsgründe sollte abgewartet werden, bevor Mutmaßungen über die Tragweite des Urteils angestellt werden.

Hier der Link zum Bericht in Spiegel – Online:

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,720277,00.html