Verlage und VG Media auf Kriegsfuß mit Google & Co – Zahlungspflicht nach neuem Leistungsschutzrecht?

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Die Verwertungsgesellschaft VG Media hat angekündigt, gemeinsam mit einigen der an ihr beteiligten Verlage gegen mehrere Internetfirmen, unter anderem den Internetriesen Google sowie Microsoft, Yahoo, 1&1 und die Deutsche Telekom vorgehen zu wollen. Gegenstand der Auseinandersetzungen ist eine mögliche Zahlungspflicht der Unternehmen nach dem neuen Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Diese sei nach Ansicht der Verwertungsgesellschaft begründet, weil die Unternehmen Inhalte der Verleger verwendeten, z.B. als sog. Snippets (kurze Textausschnitte aus einer Website, die in der Ergebnisliste einer Suchmaschine angezeigt werden). Könne eine Einigung zur Zahlung mit den benannten Unternehmen nicht herbeigeführt werden, sehe die VG Media sich gezwungen, gerichtlich gegen sie vorzugehen, so ein Sprecher der Verwertungsgesellschaft. Hierbei ziehen allerdings nicht alle an der VG Media beteiligten Verlage mit. Einige wichtige Online-Portale wie Spiegel Online, focus.de, handelsblatt.com, faz.net, stern.de, süddeutsche.de sowie heise.de haben von einer Beteiligung an der Allianz, die gemeinsam für ihre Leistungsschutzrechte einstehen will, bislang abgesehen.Google meldete sich bereits zu Wort und erklärte davon überzeugt zu sein, nicht gegen das Leistungsschutzrecht zu verstoßen. Laut Google-Sprecher Kay Oberbeck könne schließlich jeder Verlag selbst entscheiden, ob seine Inhalte über Google Dienste angezeigt werden sollen oder nicht. Hinsichtlich einer möglichen Kartellrechtsverletzung des Suchmaschinen-Unternehmens Google liegt dem Bundeskartellamt bereits eine gemeinsame Klage der VG Media und der zwölf Beteiligten Verlage vor. Dass der Suchmaschinenbetreiber die Verleger dazu auffordere, auf Zahlungsansprüche für die Verwertung ihrer Rechte zu verzichten, da sie andernfalls von Google nicht mehr angezeigt würden, stelle einen Missbrauch der besonderen Marktmacht, die Google innehabe, dar, so die Kläger. Google & Co können sich also für eine baldige gerichtliche Auseinandersetzung wappnen oder sich ergeben und die geforderte Vergütung an die VG Media zahlen.