Stundung von Verbraucherdarlehen
In Zeiten der Corona-Krise sind Zahlungsschwierigkeiten kein Einzelfall. Der Gesetzgeber hat mit einem umfassenden Maßnahmenpaket reagiert. Darin vorgesehen sind auch spezielle Regelungen zur Stundung von Verbraucherdarlehensverträgen.
Welche Verträge sind genau erfasst?
Verbraucherdarlehensverträge sind alle Darlehensverträge, die ein Verbraucher als Darlehensnehmer zu privaten Zwecken abschließt. In zeitlicher Hinsicht müssen diese vor dem 15. März 2020 abgeschlossen worden sein, um den speziellen Stundungsregelungen zu unterfallen.
Generell ausgeschlossen sind Förderdarlehen, Arbeitgeberdarlehen, Spareinlagen oder Darlehen unter 200 Euro. Auch Sachdarlehen sind von der Stundungsregelung nicht erfasst.
Können sich Unternehmer auf die Regelungen berufen?
Grundsätzlich nicht. Sofern jedoch ein Unternehmer ein Darlehen zu privaten Zwecken abgeschlossen hat, um etwa sein Eigenheim zu finanzieren, gelten die Regelungen selbstverständlich auch für ihn. Verträge zu rein gewerblichen Zwecken werden aber bislang nicht umfasst.
Allerdings kündigte die Bundesregierung an, die Situation weiter zu beobachten und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
Zentrale Voraussetzung und Folgen der Stundung
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Verbraucher alle Rückzahlungs-, Zins oder Tilgungsleistungen aus dem Darlehensvertrag stunden.
Als Rechtsfolge kann der Verbraucher mit den gestundeten Zahlungen dann nicht mehr in Verzug geraten. Entsprechend fallen auch keine Verzugszinsen für die gestundeten Zahlungen an.
Die Stundung gilt zunächst für drei Monate. Mithin verschiebt sich die Fälligkeit eines Anspruchs beispielsweise vom 1. April 2020 auf den 1. Juli 2020 etc.
Eine Kündigung des Vertrags aufgrund des „Zahlungsverzugs“, wegen einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Verbrauchers oder einer Verschlechterung der Werthaltigkeit von Sicherheiten ist ab dem 1. April 2020 für den Zeitraum der Stundung unwirksam.
Welche Maßnahmen müssen für eine Stundung ergriffen werden?
Die Stundung wird per Gesetz angeordnet und gilt somit unmittelbar. Allerdings sollte sich der Verbraucher im eigenen Interesse mit seiner Bank auseinandersetzen und die obigen Voraussetzungen (etwa durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers) glaubhaft machen. Auch eine Darlegung der Gefährdung des angemessenen Lebensunterhalts ist notwendig.
Welche Auswirkungen hat die Stundung auf den bestehenden Darlehensvertrag?
Sofern die Parteien nicht anderes vereinbaren, verlängert sich die Vertragslaufzeit um den Zeitraum der Stundung. Das gesamte Vertragsverhältnis verschiebt sich also.
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