StreamOn der deutschen Telekom bleibt!
Das StreamOn der deutschen Telekom soll für die Kunden weiterhin verfügbar bleiben. Auch nach einer zweiten Gerichtsentscheidung zu ihren Lasten ließ sich die Telekom dabei nicht beirren.
Das Produkt
StreamOn bedeutet, dass den Kunden das mobile Streamen von Musik und Filmen nicht auf das Datenvolumen angerechnet wird. Dieser Vorteil wird nur bei gewissen Content-Partnern gewährt und gilt innerhalb Deutschlands. Im Ausland hingegen wird der Datenverbrauch weiterhin von dem Gesamtvolumen abgezogen. Für bestimmte Mobilfunkverträge steht außerdem lediglich eine maximale Bandbreite von 1,7 Mbits/s zur Verfügung, das heißt, dass ein Streaming in HD-Qualität nicht möglich ist.
StreamOn der deutschen Telekom verstößt gegen das Grundprinzip des Internets
Im Internet ist ein Datenpaket wie das andere. Alle Informationen wandern gleichberechtigt durch das Netz. Wäre dies nicht der Fall, käme den einzelnen Netzbetreibern ein enormes Missbrauchspotential zu. Um diese Neutralität im Internet zu wahren, existiert das nunmehr geänderte Telekommunikationsgesetz (TKG) bzw. die europäische Verordnung Nr. 531/2012.
Das StreamOn-Produkt verstößt gegen diese Neutralität dadurch, dass es einzelne Dienste, etwa solche, die nicht zu Content-Partnern gehören, nach Ablauf des Datenvolumens verlangsamt. Denn auf diese Weise entsteht eine Ungleichbehandlung zwischen den Daten der Content-Partner und anderen Anbietern. Ebenfalls verstößt die Telekom gegen Art. 6a Roaming-VO, denn StreamOn wird nicht im Ausland gewährt. Insofern werden Nutzer nur deshalb benachteiligt, weil sie im Ausland surfen. Genau solche Zustände sollten schon ab dem 15. Juni 2017 durch die Roaming-VO verhindert werden.
Das Verhalten der Telekom zeigt einmal mehr, dass wir offensichtlich noch nicht im Zeitalter der Digitalisierung angekommen sind. Das mobile Internet dürfte mittlerweile den wohl relevantesten Kommunikationskanal der heutigen Zeit darstellen. Trotzdem werden Datenvolumina beschränkt und sind schlichtweg zu teuer. Die Telekom scheint diesen Kurs auch weiterhin voranzutreiben. Deshalb sind die Bundesnetzagentur und die Verbraucherschützer, die auch bei den vergangenen Prozessen die treibenden Kräfte waren, einmal mehr gefragt, dem fragwürdigen Kurs der Telekom Einheit zu gebieten.