Steuer- und sozialversicherungsfreier Bonus in Zeiten von Corona
Nach einer Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums können Arbeitgeber ihren Beschäftigten Bonuszahlungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei / sozialversicherungsfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Erfasst werden alle Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 zusätzlich erhalten.
Voraussetzung ist, dass dieser Bonus zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird.
Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen.
Aus der Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums ergeben sich aktuell keinerlei Einschränkungen auf einzelne Branchen.
Klarheit wird es geben, wenn der Verordnungstext vorliegt.
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