Startup-Förderung nur bei Betriebsrat
Die Berliner SPD gab in einer Pressemitteilung bekannt, zukünftig nur noch solche Startups mit Fördergeldern unterstützen zu wollen, die einen Betriebsrat haben und nach Tarif bezahlen.
Der Plan der SPD zur Startup-Förderung
Faire Arbeitsbedingungen dürfen nicht zugunsten des Wachstums auf der Strecke bleiben. Um den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewährleisten, müssen Maßnahmen der Wirtschaftsförderung und insbesondere der Förderung von Gründungen und Start-ups an die Einhaltung der Kriterien guter Arbeit gekoppelt werden.
– Dr. Ina Czyborra, stellvertretende Landesvorsitzende der SPD Berlin –
Aufgrund dieser Erwägungen solle es in Zukunft weder eine direkte noch eine indirekte Förderung für Unternehmen ohne Tarifbindung und betriebliche Mitbestimmung geben.
Eine gute Idee?
Richtigerweise stellt die SPD fest, dass Startups eine wichtige Kraft für die wirtschaftliche Entwicklung Berlins sind. Zurückgeführt wird der Erfolg der Szene auf den exzellenten Wissenschafts- und Forschungsstandort, das Digitalzentrum Berlin sowie auf erfolgreiche Ausgründungen aus der Wissenschaft.
Umso überraschender wirkt nun der Vorschlag zur Kürzung der Startup-Förderung.
Smartphone mit Klappfunktion, Eisbär mit Winterjacke oder ein Gemälde von Hundertwasser ohne Farben. Überspitzt gesagt haben all diese Ideen eine Sache mit dem Vorschlag der SPD gemeinsam: Sie passen nicht zueinander. Dabei ist die Inkongruenz von Betriebsrat und Startup wohl eher nicht darauf zurückzuführen, dass die Unternehmen allesamt Ausbeuter sind, sondern schlichtweg auf die veränderten Arbeitsverhältnisse. Flache Hierarchien, eigens ausgehandelte Umsatz- und Unternehmensbeteiligung sowie Tischkicker bei Meinungsverschiedenheiten sind keine Seltenheiten. Es sind aber gerade diese Einfluss- und Beteiligungsmechanismen, die die Startup-Szene so beliebt bei Mitarbeitern machen und letztlich einen nicht nur marginalen Anteil am Erfolg haben. Das scheint die SPD zu verkennen.
Zusätzliche Belastungen bestehen in Berlin bereits durch eine komplizierte Verwaltungsstruktur und einen überlasteten Justizapparat, der insbesondere im Arbeitsrecht völlig an die Grenzen stößt. Dabei wären gerade Investitionen in der Justiz wesentliche Schritte zugunsten des proklamierten Arbeitsschutzes und als Grundlage der Effektivität jeglicher Maßnahmen eigentlich unverzichtbar.
Im Ergebnis ist also Vorsicht geboten. Zwar profitiert Berlin von der hohen Einwohnerdichte, dem lebendigen Ausgeh- und Kulturleben sowie der Offenheit. Allerdings vermögen diese Faktoren zumindest nicht dauerhaft die mangelnde Wirtschaftlichkeit zu kompensieren.
Auch die Art und Weise einer vermeintlichen Integration von Arbeitsschutzmaßnahmen erscheint nicht weitsichtig. Schließlich haben und werden auch in Zukunft die wenigstens Startups einen Betriebsrat haben. Zumal der Arbeitgeber gar keinen Einfluss auf den Betriebsrat und dessen Gründung nehmen darf. Das gilt auch für das Initiieren einer Betriebsratswahl. Insofern erscheint das Streichen von Fördergeldern nicht sachdienlich.
Läge der Politik wirklich etwas daran, Arbeitnehmerschutz durch Betriebsräte voranzutreiben, wäre wohl selbst eine breit angelegte Informationskampagne der Arbeitnehmer erfolgsversprechender.
Abschließend ist mithin festzuhalten, dass zum einen das Ziel bereits fragwürdig erscheint. Zum anderen entbehrt sich aber insbesondere das gewählte Mittel einer gewissen Geeignetheit, das Ziel zu erreichen.