Smarte Kleidung, smarte Idee?
Eine Hose mit induktiver Ladefunktion, ein beheizbarer Neoprenanzug oder auch Sportsocken, die den Puls messen können – all diese Produkte könnte man als smarte Kleidung bezeichnen. So wie viele andere „smarte“ Produktreihen gewinnt auch die smarte Kleidung in letzter Zeit mehr und mehr an Popularität.
Doch rechtlich gesehen steht diese vor einer besonderen Problematik.
Welches Recht gilt?
Die Frage muss jeweils im Hinblick auf das einzelne Produkt beantwortet werden. In Abhängigkeit dessen spezifischer Eigenschaften kommt dann eine Vielzahl an Gesetzen und Rechtsakten auf nationaler und europäischer Ebene in Frage.
Besondere Bedeutung kommt dabei dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) und der Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroStoffV) zu. In deren Rahmen stellt sich schließlich die Frage, ob die jeweiligen Textilprodukte ebenfalls als Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) gelten.
Denn EEE müssen
- besondere stoffliche Anforderungen in Bezug auf bestimmte Schwermetalle und Weichmacher erfüllen,
- deren Hersteller müssen bei der EAR registriert sein und
- eine Vielzahl weiterer Melde-, Informations-, und Kennzeichnungspflichten einhalten.
Des Weiteren ergibt sich aus dem ElektroG, wie häufig der Hersteller Altgeräte bei den Entsorgungsträgern abholen und einer Erstbehandlungsanlage zuführen lassen muss.
Ab wann liegt ein EEE vor?
Ein EEE ist ein Gerät, welches für den Betrieb mit Wechselspannung von max. 1000 Volt oder Gleichspannung von max. 1500 Volt ausgelegt ist. Zusätzlich sind zum Betrieb eines EEE elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder notwendig, es sei denn, sie dienen der Erzeugung, Übertragung und Messung von elektrischen Strömen und elektromagnetischen Feldern (§ 3 Nr. 1 ElektroG, § 2 Nr. 1 ElektroStoffV).
Nicht maßgeblich ist insoweit, ob die elektronische Eigenschaft eine über- oder untergeordnete Rolle im Zusammenhang mit dem Textilprodukt einnimmt. Ausschlaggebend ist vielmehr das Zusammenspiel beider Produkte vor dem Hintergrund einer wertenden Betrachtung.
Die Art der Verbindung ist entscheidend
Sofern die elektrische Komponente ohne großen Aufwand durch den Nutzer vom Textilprodukt entfernt werden kann, spricht dies gegen die Einordnung des gesamten Textilprodukts als EEE. Anhand des Beispiels der Hose mit Induktivladung bedeutet das also:
- Lässt sich die Ladeeinrichtung in ordnungsgemäßer Weise entfernen, so stellt die Hose insgesamt kein EEE dar; wohl aber die Ladeeinrichtung an sich.
- Gegenteiliges gilt für den Fall, in dem die Ladeeinrichtung beispielsweise fest mit der Tasche vernäht ist. Dann wäre die gesamte Hose ein EEE.
Pflichten des Händlers bei einer einfachen Verbindung (siehe Beispiel 1)
Sofern das Gesamtprodukt kein EEE darstellt, ist der Hersteller häufig nur als Vertreiber der elektrischen Komponente anzusehen. Dann bestehen die Pflichten meistens aus der Kontroll-, Rücknahme-, Informations- und Meldepflicht.
Eine Rücknahmepflicht besteht dabei regelmäßig ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern (für EEE). Im Online-Handel hingegen sind die Lager- und Versandflächen entscheidend. Im Rahmen der Rücknahme sind außerdem spezielle arbeitsschutzrechtliche, abfallrechtliche und ggf. gefahrengutrechtliche Bestimmungen zu beachten.
Bei diesem Einblick wird schnell klar, dass die Einhaltung dieser Vorschriften entscheidend für ein erfolgreiches Geschäft ist. Dementsprechend sollten die entsprechenden Normen bereits frühzeitig berücksichtigt und in die Planung einbezogen werden. Da davon auszugehen ist, dass diese Regelungen einem ständigen Wandel unterliegen, ist abermals eine frühzeitige juristische Beratung zu empfehlen.