Schlechte Online-Bewertungen: Unser Tipp!
Jede Werbung ist gute Werbung. Ob diese Weisheit auch hinsichtlich schlechter Online-Bewertungen gelten kann, scheint fragwürdig. Beinahe jeder Internetnutzer kennt den Fall. Schließlich ist die Bewertung oftmals das ausschlaggebende Kriterium für oder gegen einen Vertrag.
Das Problem mit den Online-Bewertungen
- „Verpackung beschädigt, nie wieder!“
- „Unfreundlicher Kundenservice!“
- „Nicht empfehlenswert!“
Solche – mitunter auch etwas kreativere – Bewertung geistern zahllos durch das Internet. Teilweise mögen sie zwar berechtigt sein. Doch eigentlich steckt etwas anderes dahinter. Denn oftmals handelt es sich um groß angelegte Kampagnen von Dienstleistern, die anbieten, den eigenen Ruf mittels falscher Online-Bewertungen aufzupolieren oder aber der Konkurrenz mittels schlechten Bewertungen zu schaden.
Benutzt werden dazu Botnetzstrukturen, die mittels schwacher KI-basierter Software, passende Kommentare mit den entsprechenden Keywords der Website erstellen.
Mittlerweile ist diese Technik gut entwickelt, sodass zumindest nicht auf Anhieb erkennbar ist, ob es sich um eine Fälschung oder um eine echte Bewertung handelt. Früher reichte zum Erkennen ein gewisses grammatikalisches Grundverständnis. Diese Zeiten sind allerdings vorbei.
Heutzutage müsste ein Kunde den Sachverhalt schon genauer analysieren: Etwa auf Fakten wie den Verlauf der Bewertungen oder die Eigenschaften der einzelnen Bewerber. Dementsprechend gering dürfte der Anteil an Kunden sein, die eine solche Analyse vornehmen.
Das können Sie tun!
Auch die Gerichte beschäftigen sich mehr und mehr mit Online-Bewertungen.
Als Anspruchsgrundlage für eine Klage dienen dafür die zivilrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüche. Bevor solche Schritte jedoch ernsthaft in Erwägung gezogen werden, sollte man in einem ersten Schritt die jeweilige Plattform wie etwa Google, Jameda oder auch Yelp bezüglich einer Löschung kontaktieren.
Zwar gestaltet sich dies häufig kompliziert und führt meistens nicht zum Erfolg, allerdings könnte ohne diesen Schritt eine Klage bereits am mangelnden Rechtschutzbedürfnis scheitern.
Der materielle Erfolg einer Klage hängt dann davon ab, inwiefern die Bewertung in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eingreift oder eine unlautere geschäftliche Handlung darstellt. Das muss für jeden Fall einzeln entschieden werden. Jedoch wird eine frei erfundene Bewertung eher zum gerichtlichen Erfolg führen als eine substantiell richtige. Gleiches gilt für solche Bewertung deren einzige Intention es ist, den Bewerteten zu denunzieren.
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