Schadensersatzklage wegen rechtsmissbräuchlicher Abmahnung gegen Tatjana Schmidt und Rechtsanwalt Gereon Sandhage
Im Auftrage eines Mandanten haben wir eine Schadensersatzklage gegen Frau Tatjana Schmidt und deren Rechtsanwalt Herrn Kollegen Gereon Sandhage wegen kollusiver rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen erhoben. Wie in diversen Internetforen publik ist, hat der Kollege Sandhage im Auftrage von Frau Tatjana Schmidt eine Vielzahl von Abmahnungen gegen Uhrenhändler wegen Verstößen gegen die Registrierungspflicht nach dem Elektrogesetz ausgesprochen. Von solchen Abmahnungen waren allein sechs Mandanten unserer Sozietät betroffen. Die Schadensersatzklage ist darauf gestützt, dass das Wettbewerbsverhältnis zu den Abgemahnten fingiert wird. Ermittlungen einer beauftragten Detektei haben ergeben, dass unter der angegebenen Adresse am Kurfürstendamm zwar ein Geschäftslokal vorhanden ist. Es ist jedoch an fünf unterschiedlichen Werktagen der Detektei nicht gelungen, eine Uhr zu erstehen, da das Geschäftslokal immer verschlossen war. Die Anwesenheit von Personen war nicht festzustellen. Eine Klingel war für die Detektive nicht aufzufinden. Im Schaufenster waren lediglich 3 Uhren ausgelegt, fast alle Auslagen in den Räumen waren leer. Inhaber umliegender Geschäfte teilten mit, das Geschäft stünde bereits seit Monaten leer.
Des Weiteren wurde festgestellt, dass gegen Frau Tatjana Schmidt ein Haftbefehl zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung des AG Schöneberg vom 20.07.2009 vorliegt. Allein mit den Abmahnungen, die gegen Mandanten unserer Sozietät ausgesprochen wurden, wurden angebliche Kostenerstattungsansprüche in der Größenordnung von € 6.000,00 generiert, die außer Verhältnis zur feststellbaren Geschäftstätigkeit erscheinen. Die Beklagten verteidigen sich damit, dass Frau Schmidt neue Geschäftstätigkeiten beabsichtige.
Auf den Ausgang des Verfahrens bin ich gespannt und berichte an dieser Stelle weiter.