Schadensersatzklage gegen RA Sandhage in Sachen Heike Schmidt
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23. Januar 2012
In dieser Woche reichen wir die erste Schadensersatzklage gegen die Anwaltskanzlei Sandhage wegen rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen in Sachen Heike Schmidt ein. Die Klage wird auf Erstattung eigener Rechtsverteidigungskosten und Rückgabe der von unserer Mandantin abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung gerichtet. Weitere Klagen werden ggfls. folgen.
Für das Verfahren liegt uns eine schriftliche Erklärung der Frau Heike Schmidt vor, wonach für die Abmahnung in diesem wie anderen hier bekannten Verfahren kein Mandat erteilt war. Des Weiteren wird Frau Schmidt selbst als Zeugin benannt, ebenso wie ein Vorsitzender Richter des LG Hamburg.
Über den Ausgang des Verfahrens werde ich hier berichten.