Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ungültig
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9. Mai 2014
Mit Urteil vom 8. April 2014 (C-293/12 und C-594/12) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wegen schweren Eingriffs in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und Schutz personenbezogener Daten für ungültig erklärt.