RA Sandhage / Tatiana Schmidt zu Schadensersatz wegen rechtsmissbräuchlicher Abmahnung verurteilt
Die Schadensersatzklage gegen Tatiana Schmidt und Herrn RA Sandhage war erfolgreich. Der Kollege wurde gesamtschuldnerisch neben Frau Schmidt verurteilt, die unserem Mandanten für die Abwehr der Abmahnung entstandenen eigenen Anwaltskosten zu erstatten. Lediglich die verlangte Erstattung von Detektivkosten wurde durch das Gericht nicht zugebilligt.
In dem Verfahren konnten nicht weniger als sieben Indizien für eine rechtsmissbräuchliche Abmahntätigkeit des Gespanns dargelegt werden, die das Gericht aufgegriffen hat und die von den Beklagten nicht entkräftet werden konnten. Obwohl die Beschwer für die Beklagten unter € 600,00 liegt, hat das Gericht die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung, nicht zuletzt wegen der massenhaften Abmahntätigkeit des Kollegen, zugelassen. Aus dem Urteil:
„Die Grundsatzbedeutung einer Rechtsfrage kann sich dabei auch ohne Streit in Rechtsprechung und Literatur alleine aus dem Gewicht für die beteiligten Verkehrskreise ergeben… So verhält sich der Fall hier, denn die Frage, ob eine Abmahnung wie die hier streitgegenständliche rechtsmissbräuchlich ist und ob ein mit Blanko-Vollmachten ausgestatteter Rechtsanwalt insoweit kollusiv mit seinem Auftraggeber zusammenwirkt, betrifft eine unbestimmte Vielzahl von Fällen.“
Da unsere Sozietät über einige Mandanten aus dem Bereich des Uhrenhandels verfügt, liegt uns eine Reihe weiterer Klageaufträge gegen Herrn Kollegen Sandhage vor, die wir nun umsetzen werden.