Neue Regelungen für Influencer?
Gibt es bald neue Regelungen für Influencer im Zusammenhang mit der Werbekennzeichnung? Möglicherweise. Zumindest nach dem Willen des BJMV.
Meinung des BJMV
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz will einen sicheren Rechtsrahmen für unentgeltliche Empfehlungen von Influencern und Bloggern schaffen. Künftig sollen demnach Äußerungen auf sozialen Medien zu Produkten nicht als Werbung gekennzeichnet werden müssen, sofern sie ohne Gegenleistung erfolgen und vorrangig der Information und Meinungsbildung dienen.
„Die Meinungsfreiheit gilt selbstverständlich auch für Influencer. Deswegen wollen wir klarstellen, dass Äußerungen auf sozialen Medien nicht als Werbung gekennzeichnet werden müssen, wenn sie ohne Gegenleistung erfolgen und vorrangig der Information und Meinungsbildung dienen. Von einer solchen Klarstellung profitieren Influencer und Verbraucher.Wir haben dazu nun einen Regelungsvorschlag veröffentlicht und möchten diesen mit allen Beteiligten diskutieren.“
– Staatssekretär Gerd Billen –
Geplante Änderungen
Im Raum steht eine Ergänzung des § 5a Abs. 6 UWG. Dieser stellt klar, dass ein kommerzieller Zweck einer geschäftlichen Handlung in der Regel nicht anzunehmen ist, falls diese vorrangig der Information und Meinungsbildung diene und insofern kein Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung gewährt werde.
Der Hintergrund ist dabei, eine Gleichstellung der Influencer mit den klassischen Printmedien zu erlangen. Bei diesen gilt aktuell, dass das UWG keine Anwendung findet, sofern die Information im Vordergrund steht. Eine Ausnahme davon besteht bei stark werblichen Aussagen und übertriebenem Lob.
Wann und wie die geplante Änderungen durchgesetzt wird, ist noch unklar. Dafür sind europarechtliche Konkurrenzfragen aus dem Weg zu räumen und Meinungen aus dem Influencer-Marketing einzuholen. Stellungnahmen nimmt das BJMV bist zum 13. März 2020 an.