Missbrauch von Markennamen – Autocomplete-Funktion von Amazon ist rechtswidrig
Die Suchwortergänzung der Onlineplattform Amazon ist rechtswidrig, so das LG Köln. Mit Urteil vom 08.07.2015 (Az. 84 O 13/15) entschied das Gericht, Amazon müsse seine Autocomplete-Funktion, durch die bei der Eingabe von Suchbegriffen diese automatisch vervollständigt werden, abändern, da hierbei unberechtigt markenrechtlich geschützte Kennzeichen verwendet wurden.
Eine österreichische Gesellschaft namens „gofit“ – Verkäuferin einer Gesundheitsmatte zur Fußreflexmassage – hatte den Internetkonzern verklagt, weil durch dessen Suchwortergänzung bei der Eingabe von Wortbestandteilen wie „gofit“, „gof“ oder „gofi“ dem User Produkte vorgeschlagen wurden, die von einem anderen Unternehmen stammen. Die Vorschläge lauteten unter anderem „gofit gesundheitsmatte“ oder „gofit fußreflexzonenmassage“. Tatsächlich aber waren die Waren der Marke „gofit“ nicht über Amazon erhältlich. Die Suchergebnisse zeigten Waren anderer Verkäufer vergleichbarer Produkte. Dieser Umstand verleite User zu der Annahme, bei den angezeigten Produkten handele es sich um solche der Klägerin, so das Gericht. Eine Abänderung der Autocomplete-Funktion sei Amazon möglich und daher durchzuführen. Darüber hinaus sei ein Auskunftsanspruch der Klägerin hinsichtlich des Ausmaßes der Verletzungshandlungen begründet, da diese Information für die Bemessung der Höhe der Schadensersatzansprüche bedeutsam sei.