Leitfaden der EU-Kommission zur Datenschutzgrundverordnung
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5. Februar 2018
Es dauert nicht mehr lange bis das neue EU-weite Datenschutzrecht Gültigkeit erlangt. Deutschland ist neben Österreich der zweite Mitgliedstaat, der die Datenschutzgrundverordnung in nationales Recht umgesetzt hat. Die übrigen 26 Mitgliedstaaten müssen sich beeilen, da ihnen bis zum 25.05.2018 nicht mehr viel Zeit bleibt.
Um die Behörden, Unternehmen und andere Organisationen bei der Anpassung an das neue EU Datenschutzrecht zu unterstützen veröffentlichte die EU-Kommission am 24.01.2018 einen ausführlichen Online-Leitfaden für Behörden, Unternehmen und andere Organisationen. Durch diesen soll die Erfüllung neuer EU datenschutzrechtlicher Verpflichtungen erleichtert werden.