Intel verliert vor EU-Gericht – Milliardenschwere EU-Kartellstrafe von 2009 war rechtmäßig
Der Chiphersteller Intel muss 1,06 Milliarden Euro an die EU-Kommission zahlen. Das hat das Europäische Gericht (EuG) jetzt bestätigt. 2009 hatte die Kommission das US-Unternehmen wegen Missbrauchs seiner Marktmacht zur Zahlung des milliardenschweren Bußgelds verurteilt. Der Konzern solle die europäischen Wettbewerbsregeln verletzt haben, indem er systematisch versucht haben soll, seinen einzigen ernsthaften Konkurrenten, die Advanced Micro Devices (AMD), vom Markt zu verdrängen. Um dieses Ziel zu erreichen, solle der Prozessoren-Hersteller Intel PC-Herstellern wie Dell, Lenovo, HP und Acer Geld dafür gezahlt haben, dass Produkte mit AMD-Prozessoren nur mit erheblicher Verzögerung oder gar nicht auf den Markt gebracht werden. Zudem solle das Unternehmen dafür gesorgt haben, dass die Media Saturn Holding nur Computer mit Intel-Chips vertreibt. Hierfür wurden der Media Saturn Holding unzulässige Rabatte gewährt. Gegen den Bußgeldbescheid hatte Intel Klage erhoben. Es handele sich um eine unverhältnismäßig hohe Strafe, so der Chip-Riese. Das EU-Gericht wies die Klage jedoch vollumfänglich ab. Die verhängte Geldbuße sei sehr wohl verhältnismäßig. Sie hätte sogar noch höher ausfallen können, erklärte das Gericht. Die zulässige Obergrenze von 10 Prozent des Jahresumsatzes sei nicht annähernd ausgeschöpft worden. Vielmehr liege die Strafe mit 4,15 Prozent des Jahresumsatzes von Intel im unteren Bereich des Möglichen. Die EU-Kommission habe das Fehlverhalten des Chipherstellers zudem hinreichend belegt. Die verhängte Kartellstrafe sei daher rechtmäßig. Es steht Intel nun offen, gegen diese Entscheidung Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzulegen.