Hinweise des DPMA zu irreführenden Kostenrechnungen bei Markenanmeldungen
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17. Januar 2011
Unter dem nachfolgenden Link gibt das DPMA Hinweise zu den bekannten Versendern irreführender Rechnungen im Zusammenhang mit Markenanmeldungen. Regelmäßig melden sich auch bei mir nach Markenanmeldungen Mandanten, die solche Zahlungsaufforderungen erhalten.
http://www.dpma.de/service/aktuelles/dasdpmainformiert/warnung/index.html
Bei Erhalt von Rechnungen im Zusammenhang mit Markenanmeldungen sollte immer Rücksprache mit dem Anwalt gehalten werden. Die Zahlungsaufforderung des DPMA erfolgt mit der Eingangsbestätigung und wird stets dem Anwalt zugestellt, wenn dieser als Vertreter die Markenanmeldung eingereicht hat.