Google ändert Richtlinie für adword-Werbung mit Marken

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Nachdem der EUGH die Benutzung von mit Marken identischen Adwords  in Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung insbesondere in Deutschland nicht als Markenverletzung qualifiziert und eine entsprechende Klage abgewiesen hat, zieht Google daraus jetzt die für sich günstigen Konsequenzen.

Mit Wirkung zum 14. September 2010 ändert Google seine Richtlinien in Europa für die Adword-Werbung. Die Benutzung einer Marke als Adword wird grundsätzlich zugelassen. Selbstverständlich ändert dies nichts daran, das über das adword auffindbare Angebote einen markenverletzenden Inhalt haben können. Ein Freibrief dafür, solche Angebote zu schalten,  liegt damit nicht vor. Dieser dürfte dann allerdings außerhalb des Verantwortungsbereichs von Google und damit außerhalb einer Störerhaftung liegen. Allerdings wurden die Möglichkeiten z. B. für Gebrauchtwarenhändler oder Lieferanten von Zubehör, über die Marke auf sich in legaler Weise aufmerksam zu machen, deutlich erweitert.

Hier die Mitteilung von Google zur Änderung der Richtlinie: 

http://adwords-de.blogspot.com/2010/08/anderungen-der-google-markenrichtlinie.html