Geoblocking im Online-Handel

2 min.

Was ist Geoblocking?

Geoblocking meint zunächst einmal die regionale Sperrung von bestimmten Inhalten im Internet. Übertragen auf den Online-Handel sind mit Geoblocking vor allem solche Fälle gemeint, bei denen Kunden daran gehindert werden, eine Online-Bestellung bei einem Anbieter aus dem EU-Ausland durchzuführen oder mit ihrer ausländischen Kreditkarte zu zahlen.

Ein solches Verhalten ist natürlich in keinerlei Hinsicht mit dem Selbstverständnis der EU vereinbar. Deshalb wurde die Geoblocking-VO erlassen. Diese verbietet solche Praktiken der Online-Händler. Aufpassen müssen Verbraucher aber immer noch. Die Verordnung besagt nämlich nur, dass Online-Händler eine EU-weite Bestellung ermöglichen müssen. Es besteht hingegen keine Verpflichtung, die Ware außerhalb des eigentlichen Liefergebietes an den Heimatort des Verbrauchers zu liefern. In diesem Fall müsste der Verbraucher selbständig den Versand organisieren.

Bundesnetzagentur ist zuständig

Zur Durchsetzung der Verordnung ist die Bundesnetzagentur zuständig. Bei etwaigen Verstößen leitet sie Verfahren ein und prüft den Sachverhalt. Je nach dem Ergebnis werden dann Anordnungen erlassen. Im schlimmsten Fall drohen sogar Bußgelder von bis zu 300.000 EUR. Primäres Mittel bleibt zurzeit aber der aktive Austausch mit den Händlern. So wurde im Juni 2019 beispielsweise ein Workshop durchgeführt, der die ersten Erfahrungen mit der Geoblocking-VO von allen Seiten beleuchten sollte.

Was soll sich ändern?

Die Bundesnetzagentur will nun Verbraucher bei Beschwerden besser unterstützen. Dafür werden ab sofort Online-Beschwerdeverfahren zur Verfügungen gestellt. Ebenfalls sollen Verbraucher durch das breite Informationsangebot auf ihre Rechte aufmerksam gemacht werden.

Das Kalkül dahinter ist wohl eindeutig: Nur durch ausreichende Teilnahme der Verbraucher bei Beschwerden wird es der Bundesnetzagentur ein Stück weit möglich, den schier unendlichen Dschungel an Online-Shops, Streaming-Plattformen etc. zu überwinden und somit das EU-Recht effektiv durchsetzen. Dabei ergaben sich die meisten Beschwerden laut der Agentur selbst bei Bestellung von Bekleidung, Elektrogeräten und E-Books.

Fazit

Während die Verbraucher nun also mittels der Geoblocking-VO innerhalb der EU nahezu grenzenlos online einkaufen können, zahlen die Händler für die grenzüberschreitende Geschäftsabwicklung und daraus resultierende Streitigkeiten unter Umständen einen hohen Preis. Trotz allem bleibt die Verordnung ein wichtiger Schritt hinsichtlich der europäischen Einheit. Insofern sind die Maßnahmen der Bundesnetzagentur verständlich und geboten.