Gemeinnützige Vereine, Internetauftritt und Künstlersozialabgabe
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7. März 2011
Ein gemeinnütziger Verein wird zur Künstlersozialabgabe herangezogen, soweit er im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit nicht nur gelegentlich Auträge an selbständige Künstler vergibt, z. B. für den Webauftritt und Werbeflyer etc.
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 25.02.2011 – S 34 R 321/08
Weiteres siehe:
http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/02_03_2011/index.php