Flightright überlastet Amtsgerichte

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Bisher standen Legal-Tech-Unternehmen hinsichtlich ihrer rechtlichen Grundlage in der Kritik. Nun wurde offensichtlich ein weiteres Problem zu Tage gefördert, welches insbesondere die Amtsgerichte betrifft. Diese scheinen auf die nicht abreißenden Klagewellen, ausgelöst durch die technische Fallbearbeitung mittels Legal Tech, nicht vorbereitet zu sein. Insoweit wird vor allem Flightright genannt.

Allein das AG Frankfurt am Main rechnet bis zum Ende dieses Jahres mit rund 16.000 Reisesachen, welche nach Schätzung des Vizepräsidenten in 90% der Fälle eine Auseinandersetzung mit Fluggastrechten erfordern. Eben diese Verfahren stellen mittlerweile 60% der anhängigen Zivilverfahren dar.

Dementsprechend stellt sich die Frage, ob die begrenzte Kapazität der Gerichte zugleich eine Begrenzung des Wachstums der Legal-Tech-Branche zur Folge haben könnte.

Ablauf der Verfahren

Dass sich alle Fälle zu Fluggastrechten ähneln, ist klar. Denn genau davon profitierten die Legal-Tech-Unternehmen. Für die Richter stellt dies indes eine äußerst langweilige Angelegenheit dar. Schließlich geht es nur selten um streitige Fragen in rechtlicher Hinsicht. Vielmehr nutzen die Fluggesellschaften die Gerichte momentan aus, um ihre offenbar berechtigten Zahlungsverbindlichkeiten hinauszuzögern.

Dies spiegelt auch die Praxis wider, mit der die Fluggesellschaften in den Prozessen verfahren. So endeten 80% der am AG Frankfurt am Main anhängigen Fälle in Versäumnis- oder Anerkenntnisurteilen. Nur unwesentlich begrenzen diese aber den Arbeitsaufwand der Richter.

Flightright Amtsgericht

Auch Flightright hält viele Verfahren für vermeidbar

Laut Flightright sind es stets dieselben Airlines, die von einer außergerichtlichen Einigung absehen. Dabei gibt das Unternehmen auch an, den Fluggesellschaften stets prozessvermeidende Verfahren anzubieten. Dies dürfte sogar im Interesse des Unternehmens liegen. Schließlich muss Flightright seinerseits rechtlichen Beistand für eine gerichtliche Durchsetzung der Rechte beauftragen, da die Inkassolizenz für eine gerichtliche Geltendmachung nicht ausreichend ist.

Des Weiteren gibt das Unternehmen an, dass allein für Flüge aus dem Jahr 2018 für eine sechsstellige Zahl an Passagieren Klagen eingereicht wurden. Dabei sei das Potenzial noch nicht vollends ausgeschöpft. Das liege an der steigenden Zahl der Passagiere, die von der Fluggastrechte-VO Kenntnis nehmen und an Geschädigten, die bei der Durchsetzung ihrer Rechte auf eigene Faust weniger erfolgreich seien.

Ausblick

Die Amtsgerichte sind kaum auf das Geschäft der Legal-Tech-Unternehmen eingestellt. Das mag zum einen daran liegen, dass der technologische Fortschritt für richterliche Praktiken bisher nur eine untergeordnete Rolle spielte. Zum anderen aber insbesondere daran, dass die Justiz vielmehr auf die Einzelfallgerechtigkeit ausgelegt ist als auf gleichförmige Massenverfahren. Dies belegt nicht zuletzt der Dieselskandal und die mit diesem einhergehende Musterfeststellungsklage.

Es wird mithin deutlich, dass die Justiz einer zeitgemäßen Reformierung bedarf. Nicht die Legal-Tech-Unternehmen, sondern die Versäumnisse des Staats stellen im vorliegenden Fall das Problem dar. Eine diesbezügliche Eilbedürftigkeit zur Behebung der Problematik, ist nicht zu unterschätzen. Denn wenn der Rechtsstaat die Effektivität seiner Gerichte riskiert, sind letztlich nicht „nur“ Grundrechte betroffen. Eben dadurch könnte auch der Einfluss privater Schiedsgerichte steigen, sodass erhebliche Einbußen im Rechtsprechungsmonopol zu befürchten sind.