EUGH kippt deutsches Lottomonopol!
Überraschend hat der Europäische Gerichtshof heute das deutsche Lottomonopol gekippt. Die Regelungen dürfen bis zu einer EU-Recht konformen Neuregelung nicht mehr angewandt werden. Die Entscheidung wirkt sich auf den gesamten Glücksspielmarkt einschließlich der Sportwetten aus. Dem gemäß frohlockt die deutsche „Wettmafia“, die ihr Geschäft bislang zu über 90 % im nicht legalisierten Bereich erzielt hat. In Deutschland verfügen nur einige wenige Anbieter über Lizenzen im Sportwettbereich, die noch aus DDR-Zeit stammen und Bestandsschutz genießen. Ansonsten unterfällt der gesamte Bereich der Glücksspiele dem staatlichen Monopol. Dieses war jedoch schon bisher de facto, insbesondere wegen der Wettmöglichkeiten über das Internet, nicht mehr durchsetzbar.
Zum Verhängnis wurde der deutschen Praxis, dass die Lottogesellschaften ihre Lotterien beworben haben. Dazu der EuGH: Grundsätzlich dürfe ein EU-Land den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit beschränken, wenn damit beispielsweise die Spielsucht bekämpft werden solle. Mit einem Monopol sei dieses Ziel leichter zu erreichen als mit einer völligen Marktöffnung. Auch müssten nicht alle Glücksspiele gleich behandelt werden. Das Gericht habe aber „Grund zu der Schlussfolgerung, dass die deutsche Regelung die Glücksspiele nicht in kohärenter und systematischer Weise begrenzt“. So betrieben die Inhaber der staatlichen deutschen Monopole „intensive Werbekampagnen, um die Gewinne aus den Lotterien zu maximieren“. Sie entfernten sich damit „von den Zielen, die das Bestehen dieser Monopole rechtfertigen“. Unter diesen Umständen lasse sich das präventive Ziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen, so dass das Monopol nicht mehr gerechtfertigt werden kann.
Auf der anderen Seite hat der EUGH allerdings die grundsätzliche Zulässigkeit eines staatlichen Monopols für Glücksspiele. wenn dieses denn tatsächlich der Eindämmung der Spielsucht diene, bestätigt. An dieser Vorgabe wird sich der Gesetzgeber nun auszurichten haben.