Erneutes Schadensersatzurteil gegen RA Sandhage wegen rechtsmissbräuchlicher Abmahnung
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13. September 2011
Herr Rechtsanwalt Sandhage hat sich heute in einer weiteren gegen ihn persönlich gerichteten Klage vor dem Amtsgericht Schöneberg ohne auf die Klage erwidert zu haben versäumen lassen. Die Klage hatte Ansprüche auf Erstattung von Anwaltskosten, die unserer Mandantschaft zur Abwehr der Abmahnung entstanden sind, sowie Ansprüche auf Erstattung zur Sachverhaltsaufklärung angefallener Detektivkosten zum Gegenstand.