Englisch- sprachige AGB von WhatsApp unwirksam
Die AGB der Messenger App WhatsApp sind unwirksam, da sie nicht auf Deutsch bereit gestellt werden. Dies entschied das Berliner Kammergericht mit Urteil vom 08.04.2016 (Az. 5 U 156/14) auf die Klage der deutschen Verbraucherzentrale hin.
Das Unternehmen führt eine Website in deutscher Sprache und richtet sich an deutsch-sprachige Verbraucher. Für diese müssten deutsch-sprachige Geschäftsbedingungen bereitgestellt werden, sodass Intransparenz und eine Benachteiligung deutscher Kunden vermieden werden können, so das Gericht. Gerade die in Geschäftsbedingungen vielfach verwendeten juristischen Begriffe und Formulierungen seien für deutsche Nutzer nur schwer zu verstehen. Insbesondere die zahlreichen Freigabeklauseln, die dem Anbieter weitgehende Rechte einräumen, wie zum Beispiel die Durchsuchung der Kontakte der Nutzer oder wie Weitergabe gespeicherter Daten betreffend die Nutzer an andere Unternehmen, sollen dem Verbraucher leicht verständlich formuliert sein, um diesen hinreichend aufzuklären. Auch wird dem Dienst auferlegt, mindestens zwei Möglichkeiten der Kontaktaufnahme bereitzustellen. Bisher finden sich nur die Emailadresse und ein Verweis auf die Facebook- und Twitterseite des App-Anbieters. Dies reiche nicht aus, so das Kammergericht. Künftig müsse die Kontaktaufnahme dem Verbraucher auch über eine Telefonnummer oder ein Kontaktformular ermöglicht werden.