Elektronisches Wertpapier: Die deutsche Blockchain-Strategie

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Wertpapiere ohne urkundliche Verkörperung in Papierform? Noch ist das undenkbar. Das könnte sich jedoch bald ändern. Laut dem Bericht zur Blockchain-Strategie der Bundesregierung geht es bei der Einführung eines elektronischen Wertpapiers vielmehr um das „Wann“ als um das „Wie“.

Die Blockchain im Finanzsektor

Die Blockchain-Technologie gewann den Hauptteil ihrer Popularität aus dem Finanzsektor. Mit der Kryptowährung Bitcoin fand sie einen ihrer ersten Anwendungsfälle. Dabei ist die Technologie keineswegs nur auf diesen Bereich beschränkt.

Einfach gesagt, ermöglicht diese Technologie die Herausgabe, Übertragung, Speicherung und den Handel mit digitalen Werteinheiten (Krypto-Token). Insofern scheint also eine Ausweitung auch auf den Wertpapierhandel möglich.

Dem steht aber die momentane Rechtslage in Deutschland entgegen. Diese sieht bislang nicht vor, dass zivilrechtliche Wertpapiere auf einer Blockchain begeben werden können. Vielmehr bedarf es zu ihrer Entstehung der Verkörperung eines Rechts in einer Urkunde.

Insoweit wäre eine Gesetzesänderung notwendig.

 

Öffnung des deutschen Rechts für ein elektronisches Wertpapier

Die Bundesregierung strebt an, das deutsche Recht für elektronische Wertpapiere zu öffnen. Die derzeit zwingende
Vorgabe der urkundlichen Verkörperung von Wertpapieren (d.h. Papierform) soll nicht mehr uneingeschränkt gelten.

So geht es aus dem Bericht der Bundesregierung hervor. Allerdings soll die vorgesehene Öffnung zunächst nur für elektronische Schuldverschreibungen gelten. Eine Prüfung der Einführung elektronischer Wertpapiere und Investmentfondanteile soll dabei erst in einem nächsten Schritt erfolgen.

Dazu strebt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf noch in diesem Jahr an.

Fazit

Die Konsultation der Bundesregierung hat ergeben, dass viele Beteiligte die Tokenisierung von Assets und insbesondere Wertpapieren als eine der zukünftig zentralen Blockchain-Anwendungen ansehen.

Allerdings äußert die Bundesregierung auch Zweifel. Diese basieren hauptsächlich auf dem momentan nicht skalierbaren Stromverbrauch der Blockchain-Anwendungen. Eben dieser steht vor allem vor dem Hintergrund der unlängst verabschiedeten Klimaziele in der Kritik.

Jedoch dürften auch Sicherheitsbedenken eine Entwicklung verlangsamen. Gerade diese werden immer wieder auch am Beispiel von Bitcoin deutlich. So wurde die Blockchain der Kryptowährung kürzlich durch kinderpornografische Inhalte korrumpiert. Dies hatte zur Folge, dass sich faktisch jeder Nutzer der Blockchain wegen des Besitzes von Kinderpornographie strafbar gemacht hat. Davon abgesehen, werden häufig Bedenken geäußert, der Bitcoin fördere die Geldwäsche und unterstütze den internationalen Terrorismus. Zu beachten ist dabei, dass jede Blockchain-Anwendung verschieden ist und den spezifischen Problemen des Bitcoin daher nur teilweise eine allgemeingültige Aussage zugeschrieben werden kann.

Auf der anderen Seite bietet ein elektronisches Wertpapier viele Chancen. So dürfte sich der Handel – durch das Reduzieren der notwendigen Intermediäre – schneller und auch kostengünstiger gestalten und dadurch möglicherweise eine noch höhere Reichweite generieren als der traditionelle Handel mit Wertpapieren. Ebenfalls dürfte zumindest hinsichtlich einer Papierersparnis nicht nur ein negativer Umweltaspekt zu besorgen sein.

Insgesamt erscheint die Einführung eines elektronischen Wertpapiers mithin zeitgemäß und technisch durchführbar. Dass die Bundesregierung zunächst einmal vorsichtig an die Einführung herangeht, sollte positiv gewertet werden. Voraussetzung muss dabei schließlich immer eine hinreichende Sicherheit sein.