Diffamierung im Internet – Justizminister fordern mehr Schutz vor Cybermobbing
In ihrem Beschluss der 85. Konferenz der Justizminserinnen und Justizminiser am 25. und 26. Juni 2014 haben sich diese zum Thema Beleidigung im Internet geäußert. Die Zahl der Diffamierungen in Internet sei in besorgniserrgendem Maße gestiegen. Daher sei es notwendig, durch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz prüfen zu lassen, ob die geltenden strafrechtlichen Regelungen das Unrecht des Cybermobbing in angemessener Weise erfassen und ob sie eine ausreichend abschreckende Wirkung entfalten. Auch unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils vom 13.Mai 2014 (Az. C-131/12), das sich mit dem „Recht auf Vergessenwerden“ befasste, schlugen sie vor, der Bundesminister solle zusammen mit den Betreibern von sozialen Netzwerken, die den Haupttatort des Cybermobbing darstellten, Lösungsmöglichkeiten erarbeiten. Zudem sollten die Plattformanbieter auch ihrerseits verstärkt gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen vorgehen. Hilfe- und Beratungsteams, sowie effektive Löschmechanismen seien hierfür angebracht.
Gerade im Hinblick auf die stetig steigende Zahl von Kindern und Jugendlichen, die das Internet, insbesondere soziale Netzwerke, täglich nutzen, bleibt zu hoffen, dass durch entsprechende Maßnahmen dem Cybermobbing künftig besser vogebeugt werden kann.