Die umstrittene Urheberrechtsreform jetzt doch beschlossen?
Mit 348 zu 274 Stimmen und 36 Enthaltungen votierten am 26.03.2019 die EU Parlamentarier für die Urheberrechtsreform.
Seit 3 Jahren arbeitet die EU an einer Reform der EU-Urheberrechtsrichtlinie. Da die aktuell geltende Urheberrechtsrichtlinie aus dem Jahr 2001 stammt und somit lange bevor es Plattformen wie Youtube und Facebook gab, besteht Einigkeit darin, dass das veraltete Regelwerk modernisiert werden musste. Wie die Modernisierung genau aussehen sollte, war jedoch höchst umstritten.
Besonders umstritten waren Art. 11 (jetzt Art. 15) und Art. 13 (jetzt Art. 17). Durch die Abstimmung am Dienstag, wurde die Urheberrechtsreform jetzt aber doch angenommen und zwar inklusive Art. 15 und Art. 17
Art. 15 sieht ein Leistungsschutzrecht für Verlage vor.
Danach dürfen Suchmaschinen oder Webseiten künftig keine Titel oder ganze Sätze mehr anzeigen, wenn sie keine Lizenzen von dem Rechteinhaber erworben haben. Ohne entsprechende Lizenz dürften nur noch einzelne Wörter von Artikeln geteilt werden.
Der Art. 15 trifft somit jeden, der im Internet Medienberichte und Nachrichtenseiten liest.
Künftig muss der Beitrag erst angeklickt werden, um zu erfahren, worum es in dem Beitrag genau geht aber haben wir tatsächlich Zeit hierfür?
Streit gab es auch um den jetzigen Art. 17, welcher die Haftung von Internetplattformen bei Urheberrechtsverletzungen regelt.
Art. 17 sieht vor, dass Plattformen, die große Mengen an von Nutzern hochgeladenen Inhalten zugänglich Machen und damit Geld verdienen, grundsätzlich für Urheberrechtsverletzungen auf ihrer Webseite haften.
Bislang müssen Anbieter auf Urheberrechtsverletzungen erst reagieren, wenn sie davon erfahren und einen Hinweis auf Löschung erhalten haben (das sogenannte Providerprivileg). Meldet beispielsweise ein Rechteinhaber ein unrechtmäßig hochgeladenes Video auf Youtube, muss Youtube das Video nach dieser Meldung löschen.
Nach der Neufassung, sind die Plattformbetreiber verpflichtet, jedes von Nutzern hochgeladene Bild, jedes Video und jede Tonaufnahme vor der Veröffentlichung auf der Plattform zu prüfen. Diese Verpflichtung kann nur mit sogenannten „Upload-Filtern“ erfüllt werden.
Um einer Haftung und Strafen zu entgehen, werden Plattformen künftig Upload-filter einsetzen, um die Inhalte vor der Veröffentlichung zu prüfen. Mit dem Ziel, das Haftungsrisiko zu minimieren, werden die Filter so programmiert sein, dass eher mehr als weniger aussortiert wird.
Zu erwarten sind demnach gravierende Einschränkungen der Meinungsfreiheit und Demokratie, wobei man sich fragt, ob diese Erneuerung tatsächlich der Einschränkung wert ist.
Jetzt bleibt nur noch abzuwarten, ob dieser Beschluss des EU Parlaments von den Mitgliedstaaten gebilligt wird.
Tun sie dies, wird der Text nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten. Nach dem Inkrafttreten, werden die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit haben, die Richtlinie ins nationale Recht umzusetzen.