Die neue Free-Flow-of-Data Verordnung
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27. Juni 2019
Die EU sieht den freien Verkehr von nicht personenbezogenen Daten als eine Voraussetzung für eine wettbewerbsfähige Datenwirtschaft im digitalen Binnenmarkt.
Um genau dies zu gewährleisten, erließ die EU die Free-Flow-of-Data Verordnung, welche seit 29. Mai 2019 Anwendung findet und darauf abzielt, Hindernisse für den freien Verkehr von nicht personenbezogenen Daten zwischen den EU Mitgliedstaaten und den IT-Systemen in Europa zu beseitigen.
Wie der Name schon sagt, regelt die neue Verordnung, anders als die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt, die Verarbeitung und Übertragung nicht personenbezogener Daten über nationale Grenzen hinweg.
Die Verordnung stellt Folgendes sicher:
- Freier grenzüberschreitender Verkehr von nicht personenbezogenen Daten: Jedes Unternehmen sollte in der Lage sein, Daten überall in der EU zu speichern und zu verarbeiten,
- Verfügbarkeit von Daten für die Regulierungskontrolle: Die Behörden behalten den Zugang zu Daten, auch wenn sie sich in einem anderen Mitgliedstaat befinden oder wenn sie in der Cloud gespeichert oder verarbeitet werden,
- Einfacherer Wechsel der Cloud Service Provider für professionelle Anwender.
- Vollständige Übereinstimmung und Zusammenwirken mit dem Cybersicherheitspaket sowie Klarstellung, dass alle Sicherheitsanforderungen, die bereits für Unternehmen gelten, die Daten speichern und verarbeiten, dies auch weiterhin tun werden, wenn sie Daten grenzüberschreitend in der EU oder in der Cloud speichern oder verarbeiten.
Nach Ansicht der EU Kommission, wird die neue Verordnung zusammen mit der DSGVO ein umfassendes und kohärentes Konzept für den freien Datenverkehr in der EU gewährleisten.
Es bleibt dann erst einmal abzuwarten, ob die neue Verordnung die gesetzten Erwartungen der EU erfüllt.