Clickbaiting verletzt Persönlichkeitsrecht

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Die TV Movie hat den Moderator Günther Jauch in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Das entschied nun der BGH. Bei dem Urteil ging es um einen Fall des sog. „Clickbaiting“.

Was ist Clickbaiting?

Das Clickbaiting (engl. für „Klick ködern“) beschreibt einen Prozess, bei dem jemand, der einen Inhalt im Internet zur Verfügung stellt, insbesondere im Bereich von Social-Media, einen Köder einsetzt, der eben diesen Inhalt für die Endnutzer scheinbar aufwertet bzw. attraktiver gestaltet. Dadurch sollen erhöhte Klickzahlen und damit wiederum erhöhte Werbeeinnahmen generiert werden.

Als Köder eignen sich eine Reihe von Maßnahmen. Häufig werden dafür reißerische Überschriften, irreführende Beschreibungen, Bilder oder ein Kurzvideos eingesetzt. Diese haben jeweils die Gemeinsamkeit, dass sie entweder gar nicht oder nur teilweise den eigentlichen Inhalt des Beitrags widerspiegeln. Am Ende klickt der Endnutzer somit auf einen Beitrag, dessen Inhalt überhaupt nicht relevant für ihn ist. Obgleich also die Qualität des Beitrags (häufig) mangelhaft ist, können auf dieser Weise erhöhte Klickzahlen generiert werden.

Clickbaiting im Alltag

Der Name täuscht ein wenig über das eigentliche Alter des Phänomens. Denn auch, wenn diese Praxis heutzutage insbesondere auf den sozialen Medien zum Einsatz kommt, bedient und bediente sich seit jeher ebenfalls die Boulevardpresse einer Art des „Clickbaiting“, und zwar durch den Einsatz entsprechender Schlagzeilen.

Die juristische Grenze

Grundsätzlich mag das oben beschriebene Vorgehen zwar ein Ärgernis darstellen, in den meisten Fällen dürfte es sich jedoch nicht einmal am Rande der Legalität bewegen. In einem Ausnahmefall hat nun der BGH entschieden. Konkret hat die TV Movie dabei auf Facebook einen Post veröffentlicht, der einen Bericht über die Krebserkrankung des Moderators Roger Willemsen verlinkte. Das wurde den Lesern allerdings erst klar, nachdem sie den Link anklickten. Denn zusätzlich zu dem Link und einem Bild von Roger Willemsen postete das Unternehmen Bilder anderer prominenter Moderatoren, darunter Joko Winterscheidt, Stefan Raab und Günther Jauch. Die Bilder wurden mit folgender Schlagzeile verknüpft:

„Einer dieser TV-Moderatoren muss sich wegen KREBSERKRANKUNG zurückziehen.“

Dabei thematisierte der Beitrag ausschließlich das Schicksal des Moderators Roger Willemsen.

Der BGH sah darin einen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dementsprechend wurde Günther Jauch zugestanden, aus §§ 812 I 1, 818 II BGB eine fiktive Lizenzgebühr dafür zu verlangen, dass die TV Movie ihren Beitrag ohne sein Einverständnis mit ihm bebildert hat. Die Entscheidung, ob und in welcher Weise das eigene Bildnis für Werbezwecke zur Verfügung gestellt werden soll, sei wesentlicher Bestandteil des Persönlichkeitsrechts.

 

Es handelte sich hierbei also um einen Fall des illegalen Clickbaiting.