BGH zur Transparenz Online-Buchung von Flügen
Mehr Transparenz bei der Online-Buchung von Flügen: Airlines sind verpflichtet, bei der Buchung von Flügen innerhalb der EU sofort den Endpreis eines Fluges inklusive Steuern und Gebühren anzuzeigen (BGH, Urt. v. 30.07.2015, Az. I ZR 29/12 – Buchungssystem II). Dies ist das Ergebnis des Rechtsstreits der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Fluggesellschaft Air Berlin über die Rechtmäßigkeit deren Online-Buchungssystems. Die Klägerin hatte sich dagegen gewandt, dass in der Online-Buchungsanzeige der Endpreis der Flüge erst im späteren Buchungsverlauf angezeigt würde und forderte die Unterlassung dieser Praxis.
Der BGH hatte den Fall zunächst dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die Luxemburger Richter kamen Anfang des Jahres zu dem Ergebnis, die Anzeigepraxis der Airline im Rahmen des elektronischen Buchungssystems sei unvereinbar mit Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 (Urt. v. 15.01. 2015, Az. C-573/13), der die Anforderungen der Transparenz der Preise von Luftverkehrsdiensten regelt. Der BGH erklärte daraufhin die Anzeigepraxis der Fluggesellschaft aus den Jahren 2008 und 2009 für rechtswidrig. Sie habe gegen deutsches Wettbewerbsrecht verstoßen, indem dem Verbraucher eine informationsgeleitete Entscheidung durch einen Preisvergleich nicht möglich gemacht wurde. Die Airline hat die Preisdarstellung im Online-Buchungssystem bereits geändert.
Verbraucher können nun wieder durchblicken – gute Reise!